Württembergische Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Allgemeine Leistungsaspekte der Württembergischen Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Württembergische Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Die Württembergische Versicherung hat ihren Sitz in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart. Ihre Gründungsgeschichte reicht bis ins Jahr 1828 zurück, als sie als erste private Sachversicherungsgesellschaft in Süddeutschland ins Leben gerufen wurde.
Im Bereich der ambulanten Zusatzversicherung bietet die Württembergische insgesamt drei Tarife an: Basis+ (EGNU), Basis (EGU) und Natur MedPlus (NH). Alle drei Tarife ermöglichen den Versicherten, ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz um Heilpraktikerleistungen zu erweitern. Der Tarif Basis, auch EGU genannt, bietet eine solide Grunddeckung, während der Tarif Basis+ (EGNU) ein breiteres Leistungsspektrum abdeckt. Der Premiumtarif der Württembergischen, der Tarif Natur MedPlus (NH), bietet das umfangreichste Leistungsangebot.
Der Premiumtarif Natur MedPlus der Württembergischen bietet gesetzlich Versicherten einen umfassenden Schutz im Bereich der alternativen Medizin. Er deckt insbesondere schonende und äußerst wirksame Heilmethoden wie Osteopathie und Basispflegetherapie für Neurodermitis ab, für die keine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist.
Die beiden anderen Tarife EGU und EGNU, schließen in ihrem Leistungsspektrum Naturheilverfahren und Osteopathie aus. Im Vergleich zum Basistarif EGU deckt der Tarif EGNU einen erweiterten Versicherungsschutz ab und sieht die Übernahme von zusätzlichen Zuzahlungen für ärztlich verordnete Heilmittel und stationäre Krankenhausbehandlungen vor. Nutzen Sie unseren kostenfreien Vergleichsrechner, um die Tarife der Württembergischen Versicherung zu vergleichen, und erhalten Sie ein individuelles Angebot ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
200 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung des Tarifes von 600 € pro Kalenderjahr gilt auch für Hörhilfen, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, sowie Osteopathie wird von dem Budget (600 € pro Jahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 200 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung des Tarifes von 600 € pro Kalenderjahr gilt auch für Hörhilfen, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, sowie Osteopathie wird von dem Budget (600 € pro Jahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst keine Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 1100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. 1
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
180 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Hörhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Sehhilfen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 180 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für Brille, Sonnenbrille mit Sehstärke. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Hörhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Sehhilfen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 180 € je Kalenderjahr 100 %, 180 € je Kalenderjahr
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
600 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Hörhilfen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 600 € als Budget je Kalenderjahr. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Hörhilfen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
600 € als Budget je Kalenderjahr, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Vorsorgeleistungen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 600 € als Budget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Präventivmaßnahmen, Schutzimpfungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Vorsorgeleistungen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 600 € je Kalenderjahr 100 %, 600 € je Kalenderjahr
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 600 € je Kalenderjahr
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
100 %, 600 € je Kalenderjahr 100 %, 600 € je Kalenderjahr
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
600 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Gesetzliche Zuzahlungen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 600 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Heilmittel, ambulante Behandlungen, stationäre Behandlungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Gesetzliche Zuzahlungen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
200 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Hörhilfen, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre, sowie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, sowie Osteopathie wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. 200 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Hörhilfen, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre, sowie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, sowie Osteopathie wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst keine Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 1100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. 1
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
180 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Hörhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre, sowie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Sehhilfen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 180 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für Brille, Sonnenbrille mit Sehstärke. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Hörhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre, sowie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Sehhilfen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 180 € je Kalenderjahr 100 %, 180 € je Kalenderjahr
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
600 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre, sowie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Hörhilfen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 600 € als Budget je Kalenderjahr. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre, sowie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Hörhilfen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
600 € als Budget je Kalenderjahr, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre, sowie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Vorsorgeleistungen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 600 € als Budget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Präventivmaßnahmen, Schutzimpfungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre, sowie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Vorsorgeleistungen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 600 € je Kalenderjahr 100 %, 600 € je Kalenderjahr
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 600 € je Kalenderjahr
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
100 %, 600 € je Kalenderjahr 100 %, 600 € je Kalenderjahr
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
600 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre, sowie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Die Erstattung für Gesetzliche Zuzahlungen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 600 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Heilmittel, ambulante Behandlungen, stationäre Behandlungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 600 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre, sowie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Die Erstattung für Gesetzliche Zuzahlungen wird von dem Budget (600 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
200 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Hörhilfen, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, sowie Osteopathie wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 200 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Hörhilfen, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, sowie Osteopathie wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst keine Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 1100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. 1
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
180 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € pro Kalenderjahr gilt auch für Hörhilfen, Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Sehhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 180 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für Brille, Sonnenbrille mit Sehstärke. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € pro Kalenderjahr gilt auch für Hörhilfen, Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Sehhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 180 € je Kalenderjahr 100 %, 180 € je Kalenderjahr
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
1.200 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € pro Kalenderjahr gilt auch für Sehhilfen, Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Hörhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 1.200 € als Budget je Kalenderjahr. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € pro Kalenderjahr gilt auch für Sehhilfen, Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Hörhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
1.200 € als Budget je Kalenderjahr, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Vorsorgeleistungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 1.200 € als Budget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Präventivmaßnahmen, Schutzimpfungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Vorsorgeleistungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 1.200 € je Kalenderjahr 100 %, 1.200 € je Kalenderjahr
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 1.200 € je Kalenderjahr
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
100 %, 1.200 € je Kalenderjahr 100 %, 1.200 € je Kalenderjahr
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
1.200 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Die Erstattung für Gesetzliche Zuzahlungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 1.200 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Heilmittel, ambulante Behandlungen, stationäre Behandlungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Die Erstattung für Gesetzliche Zuzahlungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
200 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Hörhilfen, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, sowie Osteopathie wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 200 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Hörhilfen, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, sowie Osteopathie wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst keine Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 1100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. 1
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
180 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Hörhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Sehhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 180 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für Brille, Sonnenbrille mit Sehstärke. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Hörhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Sehhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 180 € je Kalenderjahr 100 %, 180 € je Kalenderjahr
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
1.200 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Hörhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 1.200 € als Budget je Kalenderjahr. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Hörhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
1.200 € als Budget je Kalenderjahr, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Vorsorgeleistungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 1.200 € als Budget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Präventivmaßnahmen, Schutzimpfungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Vorsorgeleistungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 1.200 € je Kalenderjahr 100 %, 1.200 € je Kalenderjahr
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 1.200 € je Kalenderjahr
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
100 %, 1.200 € je Kalenderjahr 100 %, 1.200 € je Kalenderjahr
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
1.200 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Die Erstattung für Gesetzliche Zuzahlungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 1.200 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Heilmittel, ambulante Behandlungen, stationäre Behandlungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Die Erstattung für Gesetzliche Zuzahlungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
1.000 € als Budget je Kalenderjahr. 1.000 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Heilmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
100 %, max. 1.000 € je Kalenderjahr. 1100 %, max. 1.000 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Heilmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH 1
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
100 %, max. 1.000 € je Kalenderjahr. 1100 %, max. 1.000 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Heilmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis. 1
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
100 %, max. 360 € je Kalenderjahr. 1, 2100 %, max. 360 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Osteopathie. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis. 1, 2
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
100 %, max. 1.000 € je Kalenderjahr. 1100 %, max. 1.000 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Heilmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis. 1
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 1.000 € je Kalenderjahr. 180 %, max. 1.000 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Heilmittel. nach Höchstsatz GebüH 1
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
125 € als Budget je 2 Kalenderjahre. 125 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für Brille und Kontaktlinsen.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
nicht versichert nicht versichert
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
150 € als Budget je 2 Kalenderjahre 150 € als Budget je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 150 € je 2 Kalenderjahre 100 %, 150 € je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 150 € je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
nicht versichert als Gesamtbudget nicht versichert als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
1.250 € als Budget je Versicherungsjahr. 1.250 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
50 %, max. 1.250 € je Versicherungsjahr. 50 %, max. 1.250 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
nicht versichert nicht versichert
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
nicht versichert nicht versichert
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
50 % 50 %, Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Arznei- und Verbandmittel. nach GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
125 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. 125 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Brille und Kontaktlinsen.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
nicht versichert nicht versichert
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
nicht versichert nicht versichert
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
nicht versichert nicht versichert
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
keine Begrenzung als Gesamtbudget keine Begrenzung als Gesamtbudget Summenbudget gilt für Heilmittel, ambulante Behandlungen
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön*. Wählen Sie Ihr persönliches Dankeschön einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem kostenfreien Dankeschön und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.
Vergleichen Sie eine Vielzahl von Tarifen im Bereich der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung in Bezug auf die Leistungen, Preise und Bewertungen durch Stiftung Warentest und ÖKO-Test.
100 % bis 200 € der Kosten übernimmt die Württembergische für Heilpraktikerbehandlungen, Naturheilverfahren und für Osteopathie.
100 % bis 180 € des Rechnungsbetrags werden für Sehhilfen erstattet, zu denen Brillen und Kontaktlinsen gehören.
100 % bis 600 € der Kosten für Vorsorgeleistungen.
Der Tarif Mein Vitalbudget Komfort 600 der Württembergischen bietet eine umfassende Absicherung für alternative Heilmethoden sowie Kostenerstattungen für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen, mit einem jährlichen Gesamtbudget von 600 €. Versicherte erhalten bis zu 200 € für Heilpraktiker, 180 € für Sehhilfen und 80 € für Zahnprophylaxe, zudem sind Osteopathie, Präventionskurse und LASIK-Operationen abgedeckt. Der Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, verzichtet auf eine Wartezeit und bietet im Ausland Erstattungen bis zur Höhe der deutschen Kosten für maximal sechs Monate.
100 % bis 200 € der Kosten übernimmt die Württembergische für Heilpraktikerbehandlungen, Naturheilverfahren und für Osteopathie.
100 % bis 180 € des Rechnungsbetrags werden für Sehhilfen erstattet, zu denen Brillen und Kontaktlinsen gehören.
100 % bis 600 € der Kosten erhalten Versicherte für Vorsorgeleistungen, zusätzlich Zahnleistungen
Der Tarif Mein Vitalbudget Premium 600 der Württembergischen bietet eine umfassende Absicherung für alternative Heilmethoden sowie Erstattungen für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen, mit einem Gesamtbudget von 600 € jährlich. Darin enthalten sind Leistungen für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Zahnprophylaxe und LASIK-Operationen. Der Versicherungsschutz gilt auch für bestimmte Behandlungen im Ausland, es gibt keine Wartezeit und die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
100 % bis 200 € der Kosten übernimmt die Württembergische für Heilpraktikerbehandlungen, Naturheilverfahren und für Osteopathie.
100 % bis 180 € des Rechnungsbetrags werden für Sehhilfen erstattet, zu denen Brillen und Kontaktlinsen gehören.
100 % bis 1200 € der Kosten erhalten Versicherte für Vorsorgeleistungen.
Der Tarif Mein Vitalbudget Komfort 1200 der Württembergischen bietet eine umfassende Absicherung für alternative Heilmethoden sowie Kostenerstattungen für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen, mit einem jährlichen Gesamtbudget von 1200 €. Versicherte erhalten bis zu 200 € für Heilpraktiker, 180 € für Sehhilfen und 80 € für Zahnprophylaxe, zudem sind Osteopathie, Präventionskurse und LASIK-Operationen abgedeckt. Der Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, verzichtet auf eine Wartezeit und bietet im Ausland Erstattungen bis zur Höhe der deutschen Kosten für maximal sechs Monate.
100 % bis 200 € der Kosten übernimmt die Württembergische für Heilpraktikerbehandlungen, Naturheilverfahren und für Osteopathie.
100 % bis 180 € des Rechnungsbetrags werden für Sehhilfen erstattet, zu denen Brillen und Kontaktlinsen gehören.
100 % bis 1200 € der Kosten erhalten Versicherte für Vorsorgeleistungen, zusätzlich Zahnleistungen
Der Tarif Mein Vitalbudget Premium 1200 der Württembergischen bietet eine umfassende Absicherung für alternative Heilmethoden sowie Erstattungen für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen, mit einem Gesamtbudget von 1200 € jährlich. Darin enthalten sind Leistungen für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Zahnprophylaxe und LASIK-Operationen. Der Versicherungsschutz gilt auch für bestimmte Behandlungen im Ausland, es gibt keine Wartezeit und die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
100 % der Kosten übernimmt die Württembergische für Heilpraktikerbehandlungen, Naturheilverfahren und für Osteopathie.
100 % des Rechnungsbetrags werden für Sehhilfen erstattet, zu denen Brillen und Kontaktlinsen gehören.
100 % der Kosten erhalten Versicherte für Vorsorgeleistungen.
Wartezeiten sind im Tarif Natur MedPlus (NH) nicht einzuhalten, sodass Versicherte von Anbeginn vollen Versicherungsschutz genießen. Der Tarif Natur MedPlus der Württembergischen ist unter anderem für Menschen mit Neurodermitis interessant, die in der GKV keinen Anspruch auf Kostenübernahme der Basispflegetherapie haben. Im Natur MedPlus beteiligt sich die Württembergische zu 80 % an den Kosten. Gleiches gilt für alternative Heilmethoden wie Akupunktur und Behandlungen mit UV-Licht oder Blutegeln, die von der GKV ebenfalls nicht unterstützt werden. Der Tarif Natur MedPlus leistet unter anderem auch bei ausleitenden Verfahren, bei der Behandlung mit Schüssler-Salzen, Globuli und Bachblüten sowie bei heil magnetischen Behandlungen und Kinesiologie.
50 % der Kosten werden Versicherten für Heilpraktikerleistungen erstattet.
100 % des Gesamtbetrags bekommen Versicherte für Sehhilfen.
100 % der Kosten erhalten Versicherte für verschiedene Zuzahlungen.
Der Tarif Basis (EGU) der Württembergischen wird mit Altersrückstellungen finanziert, sodass im Alter keine steigenden Beitragszahlungen zu erwarten sind. Wartezeiten müssen im Basis (EGU) nicht eingehalten werden, sodass Versicherte von Anbeginn Leistungen in Anspruch nehmen können. Insgesamt bietet der Basistarif EGU der Württembergischen einen grundlegenden Versicherungsschutz für Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen und Zuzahlungen zu einem günstigen Preis, sodass auch gesetzlich Versicherte mit einem schlanken Budget auf alternativmedizinische Leistungen nicht verzichten müssen.