SIGNAL IDUNA Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
SIGNAL IDUNA Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Allgemeine Leistungsaspekte der Signal Iduna Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Signal Iduna Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Die Signal Iduna Versicherungsgruppe ist ein renommierter Konzern, der neben Versicherungen auch Finanzdienstleistungen anbietet. Sie entstand aus dem Zusammenschluss der Hamburger Iduna Nova Gruppe und der Dortmunder Signal Versicherungen. Seit April 2008 gehört auch der Deutsche Ring Krankenversicherungs-Verein a.G. ebenfalls zur Signal Iduna Gruppe. Die Unternehmensstandorte befinden sich in Dortmund und Hamburg.
Im Bereich der ambulanten Zusatzversicherungen bietet die Signal Iduna die Tarife AmbulantPlus und AmbulantSTARTpur an. Schon durch die Namen kann erkannt werden, dass AmbulantPlus als Premiumtarif gilt, während AmbulantSTARTpur nahezu identische Leistungen, jedoch in der Basisvariante, bietet. Ein weiterer Unterschied zwischen beiden Tarifen besteht darin, dass AmbulantPlus mit Altersrückstellungen kalkuliert wird, während AmbulantSTARTpur darauf verzichtet.
AmbulantPlus, als Signal Iduna Premiumtarif, bietet erstklassigen Schutz vor gesetzlichen Zuzahlungen, deckt Kosten für Seh- und Hörhilfen, Reiseimpfungen, Auslandsschutz und alternative medizinische Leistungen ab. Überdies umfasst der AmbulantPlus Tarif Laser-Augenkorrekturen, eine Vielzahl von Vorsorgeleistungen und -untersuchungen, die gesetzlich Versicherte sonst selbst tragen müssten.
Der Signal Iduna Tarif AmbulantSTARTpur bietet dieselben Leistungen wie der Premiumtarif, jedoch mit unterschiedlichen Erstattungshöhen. Auch AmbulantSTARTpur deckt alternative Leistungen wie Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren, osteopathische Behandlungen sowie Arznei- und Verbandmittel vom Heilpraktiker ab. Erstattungen für Seh- und Hörhilfen, Laser-Augenkorrekturen sowie verschiedene Vorsorgeleistungen und -untersuchungen sind ebenfalls Bestandteil dieses Tarifs. Vergleichen Sie kostenfrei die vielfältigen Tarife der Signal Iduna und finden Sie Ihr individuelles Wunschangebot mit unserem Vergleichsrechner.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
750 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Behandler, deren Erlaubnis sich nach dem Heilpraktiker Gesetz lediglich auf ein bestimmtes Behandlungsgebiet beschränkt, sind nicht versichert.. 750 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Wichtiger Hinweis:
Behandler, deren Erlaubnis sich nach dem Heilpraktiker Gesetz lediglich auf ein bestimmtes Behandlungsgebiet beschränkt, sind nicht versichert..
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 750 € je Kalenderjahr. 180 %, max. 750 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH 1
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 750 € je Kalenderjahr. 80 %, max. 750 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 750 € je Kalenderjahr. 80 %, max. 750 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
80 %, max. 750 € je Kalenderjahr. 80 %, max. 750 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 750 € je Kalenderjahr. 80 %, max. 750 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
375 € als Budget je 2 Kalenderjahre. 375 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, Sonnenbrille mit Sehstärke.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 1.000 € je Behandlung 1100 %, 1.000 € je Behandlung, Summenbudget gilt für LASIK-Operation, für beide Augen 1
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
750 € als Budget je Kalenderjahr. 750 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für Hörgeräte. bis zu 100 %
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
750 € als Budget je 2 Kalenderjahre 750 € als Budget je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 750 € je 2 Kalenderjahre 100 %, 750 € je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 1100 %, 750 € je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen 1
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
250 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr 250 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Heilmittel
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
250 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Behandler, deren Erlaubnis sich nach dem Heilpraktiker Gesetz lediglich auf ein bestimmtes Behandlungsgebiet beschränkt, sind nicht versichert.. 250 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Wichtiger Hinweis:
Behandler, deren Erlaubnis sich nach dem Heilpraktiker Gesetz lediglich auf ein bestimmtes Behandlungsgebiet beschränkt, sind nicht versichert..
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 250 € je Kalenderjahr. 180 %, max. 250 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH 1
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 250 € je Kalenderjahr. 80 %, max. 250 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 250 € je Kalenderjahr. 80 %, max. 250 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
80 %, max. 250 € je Kalenderjahr. 80 %, max. 250 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 250 € je Kalenderjahr. 80 %, max. 250 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
250 € als Budget je 2 Kalenderjahre. 250 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, Sonnenbrille mit Sehstärke.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 500 € je Behandlung 1100 %, 500 € je Behandlung, Summenbudget gilt für LASIK-Operation, für beide Augen 1
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
250 € als Budget je Kalenderjahr. 250 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für Hörgeräte. bis zu 100 %
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
250 € als Budget je 2 Kalenderjahre 250 € als Budget je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 250 € je 2 Kalenderjahre 100 %, 250 € je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 1100 %, 250 € je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen 1
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
250 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr 250 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Heilmittel, ambulante Behandlungen, stationäre Behandlungen
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön*. Wählen Sie Ihr persönliches Dankeschön einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem kostenfreien Dankeschön und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.
Vergleichen Sie eine Vielzahl von Tarifen im Bereich der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung in Bezug auf die Leistungen, Preise und Bewertungen durch Stiftung Warentest und ÖKO-Test.
80 % des jeweiligen Gesamtbetrags sind im Tarif AmbulantPLUS für alternativmedizinische Leistungen versichert, unter anderem für Heilpraktikerleistungen und für Naturheilverfahren.
100 % des Gesamtbetrags werden für Brillen und Kontaktlinsen sowie für Sonnenbrillen mit Sehstärke erstattet.
100 % des Gesamtbetrags erhalten Versicherte für Hörhilfen.
Die jährliche Erstattungshöhe vom AmbulantPLUS für alternativmedizinische Leistungen, für Hörhilfen und für Sehhilfen ist jeweils auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Für Brillenträger wird im AmbulantPLUS kein zusätzlicher Beitragszuschlag erhoben. Auch LASIK- oder LESIK-Augenkorrekturen mit Laserverfahren sind im Versicherungsschutz des Tarifs AmbulantPLUS enthalten. Hier muss eine Wartezeit von 36 Monaten eingehalten werden. Zu den versicherten Vorsorgeuntersuchungen gehört unter anderem auch die Glaukomvorsorge. Bei allen Leistungen des Tarifs AmbulantPLUS der Signal Iduna müssen ansonsten keine Wartezeiten eingehalten werden. Die ambulante Zusatzversicherung der Signal Iduna wird über Altersrückstellungen finanziert, sodass die Beitragszahlungen auch im Alter stabil bleiben.
80 % des jeweiligen Gesamtbetrags sind im Tarif für alternativmedizinische Leistungen vorgesehen, unter anderem für Heilpraktikerleistungen, für Osteopathie, für Naturheilverfahren sowie für Arznei- und Verbandmittel vom Heilpraktiker.
100 % des Gesamtbetrags erhalten Versicherte für Sehhilfen, nämlich für Brillen und Kontaktlinsen sowie für Sonnenbrillen mit Sehstärke.
100 % des Gesamtbetrags können Versicherte für Hörhilfen geltend machen.
Die jährliche Erstattungshöhe für Hörhilfen, Sehhilfen und für alternativmedizinische Leistungen ist jeweils auf einen maximalen Betrag pro Jahr oder alle zwei Jahre begrenzt. Für Sehhilfen wird kein zusätzlicher Beitragszuschlag erhoben. Auch Augenkorrekturen mit dem LASIK- oder LESIK-Verfahren sind im Versicherungsschutz des Tarifs AmbulantSTARTpur enthalten. Während für alle anderen Leistungen im AmbulantSTARTpur keine Wartezeiten eingehalten werden müssen, kann die Inanspruchnahme von Laserbehandlungen erst nach einer Wartezeit von 36 Monaten erfolgen. Zu den im AmbulantSTARTpur versicherten Vorsorgeleistungen gehören auch Schutzimpfungen, während bei den Vorsorgeuntersuchungen auch die Glaukomvorsorge als Früherkennung des grünen Stars enthalten ist. Der Tarif AmbulantSTARTpur ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Stattdessen gibt es unterschiedliche Alters- und Beitragsgruppen, die jeweils nach Alter gestaffelt sind.