Nürnberger Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Nürnberger Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Allgemeine Leistungsaspekte der Nürnberger Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Nürnberger Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Die Nürnberger Versicherung ist ein angesehenes deutsches Versicherungsunternehmen mit Hauptsitz in Nürnberg. Der Konzern bietet Versicherungen in verschiedenen Bereichen an und zählt zu den größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland und Europa. Die Nürnberger Krankenversicherung AG ist Teil des Konzerns und bietet unter anderem die ambulante Zusatzversicherung an.
Der Tarif AMed der Nürnberger Versicherung ist eine spezialisierte ambulante Zusatzversicherung, die sich auf Heilpraktikerleistungen konzentriert. Zusätzlich kann der Tarif durch die Bausteine VORS (Vorsorgeleistungen) und SuH (Sehhilfen und Hörhilfen) erweitert werden. Der Tarif bietet eine Kostenbeteiligung für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte. Auch Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr können im AMed-Tarif versichert werden. Der Tarif AMed eignet sich für Personen, die alternative medizinische Behandlungen schätzen und ihren Eigenanteil reduzieren möchten.
Der Tarif AM300 der Nürnberger Versicherung konzentriert sich ebenfalls auf alternative medizinische Leistungen. Er erstattet die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker, Ärzte mit Naturheilverfahren-Zusatz und Osteopathen. Zusätzlich werden Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen abgedeckt. Weitere Therapieformen wie Akupressur, Akupunktur, Homöopathie, Sauerstofftherapie und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) sind ebenfalls in den Leistungen enthalten.
Die Nürnberger Krankenversicherung bietet ihren Kunden eine Vielzahl von Tarifen und Bausteinen, um individuell die gewünschten Leistungen abzudecken. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um sich detailliert über alle Tarife zu informieren und kostenloses Informations- und Antragsmaterial anzufordern.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
800 € als Budget je Versicherungsjahr. Wichtiger Hinweis:
Für Personen bis zum 21. Lebensjahr werden maximal 400 € pro Jahr erstattet.. 800 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Wichtiger Hinweis:
Für Personen bis zum 21. Lebensjahr werden maximal 400 € pro Jahr erstattet..
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
300 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. 300 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, Sonnenbrille mit Sehstärke.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 750 € je 5 Versicherungsjahre 100 %, 750 € je 5 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für LASIK-Operation, je Auge
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
800 € als Budget je 3 Versicherungsjahre. Wichtiger Hinweis:
Die Leistung beträgt 800 € je Ohr.. 800 € als Budget je 3 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Hörgeräte. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Leistung beträgt 800 € je Ohr..
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
400 € als Budget je Versicherungsjahr 400 € als Budget je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 400 € je Versicherungsjahr 100 %, 400 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 200 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Schutzimpfungen
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
nicht versichert als Gesamtbudget nicht versichert als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
nicht versichert nicht versichert
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
nicht versichert nicht versichert
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
nicht versichert nicht versichert
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
300 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. 300 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, Sonnenbrille mit Sehstärke.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 750 € je 5 Versicherungsjahre 100 %, 750 € je 5 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für LASIK-Operation, je Auge
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
800 € als Budget je 3 Versicherungsjahre. Wichtiger Hinweis:
Die Leistung beträgt 800 € je Ohr.. 800 € als Budget je 3 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Hörgeräte. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Leistung beträgt 800 € je Ohr..
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
nicht versichert nicht versichert
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
nicht versichert nicht versichert
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
nicht versichert als Gesamtbudget nicht versichert als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
600 € als Budget je Kalenderjahr 600 € als Budget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Sehhilfen und Hörhilfen, Vorsorge und Zuzahlungen, sowie Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen (Wurzel- und Parodontosebehandlungen) und zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching) u.v.m.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
100 %, max. 600 € je Kalenderjahr 100 %, max. 600 € je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Abrechnung nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
100 %, max. 600 € je Kalenderjahr 100 %, max. 600 € je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Leistung umfasst keine Traditionelle Chinesische Medizin, Abrechnung nach Hufelandverzeichnis
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
100 %, max. 600 € je Kalenderjahr 1100 %, max. 600 € je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Abrechnung nach GebüH für Heilpraktiker, Abrechnung nach Hufelandverzeichnis für Ärzte 1
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
100 %, max. 600 € je Kalenderjahr, Abrechnung nach Höchstsatz GebüH 100 %, max. 600 € je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Abrechnung nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
300 € als Budget je Kalenderjahr 300 € als Budget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, Sonnenbrille mit Sehstärke, Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Budgets (600 € pro Jahr) die Leistungen für Sehhilfen im Kalenderjahr auf 300 Euro begrenzt sind.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 600 € je Kalenderjahr 100 %, 600 € je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für LASIK-Operation
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
600 € als Budget je Kalenderjahr 600 € als Budget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Hörgeräte, bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Sehhilfen, Vorsorge und Zuzahlungen, sowie Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen (Wurzel- und Parodontosebehandlungen) und zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching) u.v.m.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
600 € als Budget je Kalenderjahr 600 € als Budget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Sehhilfen, Hörhilfen und Zuzahlungen, sowie Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen (Wurzel- und Parodontosebehandlungen) und zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching) u.v.m.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 600 € je Kalenderjahr 1100 %, 600 € je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen 1
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 2100 %, 600 € je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen 2
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
600 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr 600 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Heilmittel, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Sehhilfen und Hörhilfen und Vorsorge, sowie Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen (Wurzel- und Parodontosebehandlungen) und zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching) u.v.m.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
300 € als Budget je Versicherungsjahr 300 € als Budget je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 300 € je Versicherungsjahr 80 %, max. 300 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Abrechnung nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 300 € je Versicherungsjahr 80 %, max. 300 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin, Abrechnung nach Hufelandverzeichnis
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 300 € je Versicherungsjahr 80 %, max. 300 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Abrechnung nach Höchstsatz GebüH für Heilpraktiker, Abrechnung nach Hufelandverzeichnis für Ärzte
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
80 %, max. 300 € je Versicherungsjahr 80 %, max. 300 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Abrechnung nach Höchstsatz GebüH für Heilpraktiker
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 300 € je Versicherungsjahr, Abrechnung nach Höchstsatz GebüH 80 %, max. 300 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Abrechnung nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
nicht versichert nicht versichert
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
300 € als Budget je Versicherungsjahr 300 € als Budget je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
80 %, 300 € je Versicherungsjahr 80 %, 300 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
80 % 80 %, 300 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
300 € als Gesamtbudget je Versicherungsjahr 300 € als Gesamtbudget je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Heilmittel
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
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80 % Erstattung für Alternativmedizin begrenzt auf 800 € pro Jahr.
300 € alle 2 Jahre für Sehhilfen.
Hörgeräte bis maximal 800 € erstattungsfähig.
Wer den Tarif Amed & SuH & Vors der Nürnberger Versicherung abschließt, erhält pro Jahr bis zu 800 € für alternative Medizin. Möchten sich Versicherte des Tarifs Amed & SuH & Vors der Nürnberger Versicherung lieber von einem Heilpraktiker behandeln lassen, sind diese Leistungen bis zu einem Anteil von 80 % erstattungsfähig. Des Weiteren werden auch Beträge für Hörgeräte mit maximal 800 € und Sehhilfen mit maximal 300 € erstattet. Um Erstattungen zu erhalten, muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung gehen. Ärztliche Heilmittel werden ebenfalls durch den Tarif Amed & SuH & Vors der Nürnberger Versicherung abgedeckt.
Hörgeräte sind alle drei Jahre mit maximal 800 € je Hörgerät versichert.
Bei diesem Tarif werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss zur Abdeckung nicht in Vorleistung gehen.
Der Tarif SuH der Nürnberger Versicherung benötigt keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn es um die Abdeckung der vertraglich zugesicherten Leistungen geht. Hörgeräte sind ebenfalls Bestandteil der Leistungen des Tarifs SuH der Nürnberger Versicherung. Sie werden alle drei Jahre mit bis zu 800 € pro Hörgerät abgesichert. Bei vielen Tarifen müssen zunächst Gesundheitsfragen beantwortet werden, doch beim Tarif SuH entfallen diese. Auch LASIK-OPs sind Bestandteil dieser Versicherung und werden pro Auge mit 750 € versichert. Ein erneuter Anspruch wird nach fünf Jahren gewährt.
100 % Erstattung für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte – bis zu 600 € pro Jahr
100 % Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen – bis zu 600 € pro Jahr
100 % Erstattung für Sehhilfen – bis zu 300 € im Kalenderjahr
Die Nürnberger Versicherung bietet mit dem Tarif BudgetSelect privat 600 einen guten Versicherungsschutz für die ambulanten Bereiche, in denen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen keinen oder nur einen geringen Teil der Kosten übernehmen. Mit dem BudgetSelect privat 600 erhält man 100 %, maximal 600 € pro Kalenderjahr, der anfallenden Kosten für Naturheilverfahren bei Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktikern und Osteopathen. Aber auch Vorsorgeuntersuchungen, sowie Schutzimpfungen werden mit diesem Tarif übernommen. Zusätzlich werden Sehhilfen mit bis zu 300 € je Kalenderjahr erstattet.
80 % Erstattung für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte – bis zu 300 € pro Jahr
80 % Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen – bis zu 300 € pro Jahr
80 % Erstattung für gesetzliche Zuzahlungen – bis zu 300 € im Kalenderjahr
Die Nürnberger Versicherung bietet mit dem Tarif AM300 einen guten Versicherungsschutz für die ambulanten Bereiche, in denen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen keinen oder nur einen geringen Teil der Kosten übernehmen. Mit dem AM300 erhält man 80 %, maximal 300 € pro Kalenderjahr, der anfallenden Kosten für Naturheilverfahren bei Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktikern und Osteopathen. Aber auch Vorsorgeuntersuchungen, sowie Schutzimpfungen werden mit diesem Tarif übernommen. Zusätzlich werden gesetzliche Zuzahlungen wie z.B. verschreibungspflichtige Arznei-, sowie Heil- und Hilfsmittel zu 80 % bis zu 300 € im Jahr erstattet.