Münchener Verein Heilpraktiker- & Brillenzusatzversicherung
Münchener Verein Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Allgemeine Leistungsaspekte der Münchener Verein Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Münchener Verein Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Der Münchener Verein wurde im Jahr 1922 gegründet und hat seinen Hauptsitz in München. Er besteht aus drei Unternehmen: der Münchener Verein Lebensversicherung AG, der Münchener Verein Allgemeine Versicherung AG und der Münchener Verein Krankenversicherung a.G. Die ambulanten Zusatzversicherungen werden von der Münchener Verein Krankenversicherung a.G. angeboten.
Die ambulanten Zusatzversicherungen des Münchener Vereins tragen die Namen Premium 1000, Premium 500, Naturmedizin 1000, Naturmedizin 500 und Kompakt 1000. Jeder dieser Tarife setzt sich aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen. Der Tarif Premium 1000 bietet den umfangreichsten Versicherungsschutz, während die Leistungen im Tarif Premium 500 identisch sind, jedoch mit einer geringeren Erstattungshöhe. Der Tarif Kompakt 1000 ähnelt dem Premium 1000, beinhaltet jedoch keine Vorsorgeleistungen. Die Tarife Naturmedizin 1000 und Naturmedizin 500 konzentrieren sich ausschließlich auf alternativmedizinische Leistungen.
Der Tarif Premium 1000 des Münchener Vereins deckt alternative medizinische Leistungen wie Naturheilverfahren, Osteopathie und Heilpraktikerleistungen ab. Zudem umfasst er die Erstattung von Sehhilfen, Hörhilfen und verschiedenen Vorsorgeleistungen, die über das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Der Tarif Premium 500 ist eine abgespeckte Version des Tarifs Premium 1000. Die Leistungsinhalte sind identisch, jedoch fällt die Erstattungshöhe im Premium 500 geringer aus. Vergleichen Sie jetzt mit unserem Vergleichsrechner die Tarife des Münchener Vereins und finden Sie Ihr individuelles Angebot.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
1.000 € als Budget je Versicherungsjahr. 1.000 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
400 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. 400 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Brille und Kontaktlinsen.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 800 € 1100 %, 800 € Summenbudget gilt für LASIK-Operation, je Auge 1
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
800 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für die Erstattungshöhe für Zuzahlungen.. 800 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Hörgeräte. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für die Erstattungshöhe für Zuzahlungen..
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
1.000 € als Budget je 2 Versicherungsjahre 1.000 € als Budget je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 1.000 € je 2 Versicherungsjahre 100 %, 1.000 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 1.000 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
100 %, 100 € je 2 Versicherungsjahre 100 %, 100 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Präventivmaßnahmen
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
800 € als Gesamtbudget je 2 Versicherungsjahre, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Hörgeräte.. 800 € als Gesamtbudget je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Hörgeräte..
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
500 € als Budget je Versicherungsjahr. 500 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
85 %, max. 500 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 500 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
85 %, max. 500 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 500 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
85 %, max. 500 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 500 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
85 %, max. 500 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 500 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
85 %, max. 500 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 500 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
400 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. 400 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Brille und Kontaktlinsen.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 800 € 1100 %, 800 € Summenbudget gilt für LASIK-Operation, je Auge 1
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
800 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für die Erstattungshöhe für Zuzahlungen.. 800 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Hörgeräte. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für die Erstattungshöhe für Zuzahlungen..
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
1.000 € als Budget je 2 Versicherungsjahre 1.000 € als Budget je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 1.000 € je 2 Versicherungsjahre 100 %, 1.000 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 1.000 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
100 %, 100 € je 2 Versicherungsjahre 100 %, 100 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Präventivmaßnahmen
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
800 € als Gesamtbudget je 2 Versicherungsjahre, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Hörhilfen.. 800 € als Gesamtbudget je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Hörhilfen..
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
1.000 € als Budget je Versicherungsjahr. 1.000 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
400 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. 400 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Brille und Kontaktlinsen.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 800 € 1100 %, 800 € Summenbudget gilt für LASIK-Operation, je Auge 1
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
800 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für die Erstattungshöhe für Zuzahlungen.. 800 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Hörgeräte. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für die Erstattungshöhe für Zuzahlungen..
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
nicht versichert nicht versichert
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
nicht versichert nicht versichert
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
800 € als Gesamtbudget Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Hörhilfen.. 800 € als Gesamtbudget Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Hörhilfen..
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
1.000 € als Budget je Versicherungsjahr. 1.000 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst keine Traditionelle Chinesische Medizin. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach dem Leistungskatalog des Versicherers.
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 85 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Psychotherapie, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
nicht versichert nicht versichert
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
nicht versichert nicht versichert
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
nicht versichert nicht versichert
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
nicht versichert als Gesamtbudget nicht versichert als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
nicht versichert nicht versichert
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
nicht versichert nicht versichert
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
nicht versichert nicht versichert
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
400 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. 400 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Brille und Kontaktlinsen.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 800 € 1100 %, 800 € Summenbudget gilt für LASIK-Operation, je Auge 1
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
800 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für die Erstattungshöhe für Zuzahlungen.. 800 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Hörgeräte. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für die Erstattungshöhe für Zuzahlungen..
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
nicht versichert nicht versichert
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
nicht versichert nicht versichert
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
800 € als Gesamtbudget je 2 Versicherungsjahre, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Hörhilfen.. 800 € als Gesamtbudget je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung gilt auch für Hörhilfen..
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmedizinische Leistungen
Die Kosten für diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die als Ergänzung oder Alternative zu wissenschaftlich fundierten Behandlungsmethoden gelten, werden zu einem bestimmten Höchstbetrag innerhalb eine festgelegten Laufzeit erstattet.
nein nein
Heilpraktikerleistungen
Heilpraktikerleistungen
Zu den versicherten Heilpraktikerleistungen zählen alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die entweder im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) enthalten sind.
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Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren durch Ärzte
Als Naturheilverfahren werden diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden verstanden, die die wissenschaftlich begründeten Therapie-Ansätze ergänzen oder ersetzen. Dabei zielt die Naturheilkunde darauf ab, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren und zu stärken.
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Osteopathie
Osteopathie
Die Osteopathie gehört zu den in erster Linie von ausgebildeten HeilpraktikerInnen ausgeübten manuellen Therapien. Diese beschränken sich nicht auf die jeweiligen Beschwerden im Skelettsystem, denn als ganzheitliches Therapieangebot befasst sich die Osteopathie ganzheitlich mit dem Menschen.
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Psychotherapeutische Leistungen
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker dürfen verschiedene bei psychischen Störungen wie Stress, depressive Verstimmungen und Belastungsstörungen geeignete Behandlungsmethoden anwenden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen. Die in Frage kommenden Gebührenziffern sind 19.1 bis 19.8 - jedoch erstattet nicht jede Zusatzversicherung diese Kosten.
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Leistungsstaffel
Leistungsstaffel
Im ersten Versicherungsjahr werden Leistungen bis zu diesem Gesamtwert erstattet. Wünschen Sie einen Versicherungsschutz der von Anbeginn einen hohen Versicherungsschutz leistet, wählen Sie einen Tarif der keine Leistungsstaffel enthält oder bereits in den ersten Jahren höhere Erstattungen in der Leistungsstaffel vorweist.
nein nein
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Die Kosten für Gläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden zu einem festgelegten Betrag pro definiertem Zeitraum erstattet.
400 € je 2 Versicherungsjahre 400 € je 2 Versicherungsjahre, gilt für Brille und Kontaktlinsen
Hörhilfen
Hörhilfen
Hörgeräte zählen zu den Hilfsmitteln. Es handelt sich um medizinische Produkte, die einen Hörverlust ausgleichen sollen. Bei Schwerhörigkeit werden sie eingesetzt, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Neben den Hinter-dem-Ohr-Geräten (HdO-Geräte) gibt es Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), aber auch Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte.
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Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Kosten für Vorsorgeleistungen werden zu einem bestimmten Prozentsatz und/oder bis zu einem festgelegten Betrag pro festgelegtem Zeitraum erstattet.
nein nein
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen
Als Vorsorgeuntersuchungen wird eine Reihe von Früherkennungsuntersuchungen bezeichnet. Das sind präventivmedizinische Leistungen
zur Beseitigung von Gesundheitsschwächungen, die aller Wahrscheinlichkeit eine Krankheit zur Folge hätten,
zur Verhütung von Krankheiten bzw. deren Verschlimmerung,
zur Vermeidung der Pflegebedürftigkeit oder
um die Gefährdung der Gesundheitsentwicklung von Kindern einzudämmen.
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Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen/
Gesundheitsförderung
Hiermit sind alle Maßnahmen gemeint, die die Risiken für Krankheiten reduzieren, der Früherkennung dienen, Krankheitsfolgen mildern oder die Verschlimmerung vermeiden helfen. Spezielle Programme befassen sich beispielsweise mit der Ernährung, dienen der Erholung oder Stressbewältigung oder sorgen für körperliche Bewegung.
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Leistungsstaffel gilt für
Leistungsstaffel gilt für
Bei einer Leistungsstaffel handelt es sich um Begrenzungen von Leistungen. Dabei werden die Kosten in den ersten Versicherungsjahren begrenzt. Erst nach diesen Jahren erstatten die Tarife den vollen angegebenen Erstattungssatz.
Bitte beachten: Es gibt unterschiedlichste Leistungsbegrenzungen, auch für unterschiedliche Leistungsbereiche. Ein genauer Vergleich lohnt sich.
Wünschen Sie einen Versicherungsschutz der schnell sowie einen hohen Versicherungsschutz bietet, wählen Sie einen Tarif der keine Leistungsstaffel enthält oder bereits in den ersten Jahren hohe Erstattungen leistet.
nein nein
Leistungsstaffel
Leistungsstaffel
Im ersten Versicherungsjahr werden Leistungen bis zu diesem Gesamtwert erstattet. Wünschen Sie einen Versicherungsschutz der von Anbeginn einen hohen Versicherungsschutz leistet, wählen Sie einen Tarif der keine Leistungsstaffel enthält oder bereits in den ersten Jahren höhere Erstattungen in der Leistungsstaffel vorweist.
nein nein
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Die Kosten für alle relevanten Zuzahlungen werden zu einem bestimmten Prozentsatz und/oder bis zu einem festgelegten Betrag pro festgelegtem Zeitraum erstattet.
800 € je 2 Versicherungsjahre 800 € je 2 Versicherungsjahre, gilt für Zuzahlungen zu Hilfsmitteln
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön*. Wählen Sie Ihr persönliches Dankeschön einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem kostenfreien Dankeschön und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.
Vergleichen Sie eine Vielzahl von Tarifen im Bereich der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung in Bezug auf die Leistungen, Preise und Bewertungen durch Stiftung Warentest und ÖKO-Test.
85 % des Rechnungsbetrags erhalten Versicherte für alternativmedizinische, von einem Arzt oder Heilpraktiker erbrachte Leistungen sowie für Heil-, Arznei- und Verbandmittel.
100 % des Rechnungsbetrags gewährt der Premium 1000 für Sehhilfen, zu denen Brillen, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen mit individueller Sehstärke gehören.
100 % des Rechnungsbetrags werden für Hörhilfen und andere Hilfsmittel bis zu einem Höchstbetrag von 800 € alle zwei Versicherungsjahre erstattet.
Der Premium 1000 des Münchener Vereins bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für alternativmedizinische Leistungen. Dazu gehören auch Vorsorgeuntersuchungen, die über die GKV-Programme hinausgehen, unter anderem die Schwangerschaftsvorsorge sowie Gesundheitschecks der inneren Organe. Wartezeiten gibt es im Premium 1000 bezüglich der allgemeinen Leistungen keine. Anderes gilt lediglich für die Inanspruchnahme von Hörhilfen, für die eine Wartezeit von 24 Monaten gilt. Der Tarif Premium 1000 wird über Altersrückstellungen finanziert, sodass die Beitragszahlungen mit zunehmendem Alter weitgehend konstant bleiben.
85 % des Rechnungsbetrags erhalten Versicherte für alternativmedizinische Leistungen, unter anderem für Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren und osteopathische Behandlungen.
100 % des Rechnungsbetrags werden Versicherten im Tarif Premium 500 für Sehhilfen-Brillen, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen für Sehstärken - gewährt.
100 % des Rechnungsbetrags werden für Hörhilfen erstattet.
Insgesamt weicht der Premium 500 nur geringfügig vom Premium 1000 ab, und zwar nicht in Bezug auf die Leistungsinhalte, sondern bezüglich der Leistungshöhe. Im Tarif Premium 500 sind alternativmedizinische Leistungen, Sehhilfen, Hörhilfen sowie verschiedene Vorsorgeleistungen und Präventivmaßnahmen versichert. Sie unterliegen einem jährlichen Höchstbetrag und sind in den ersten beiden Versicherungsjahren auf 120 € im ersten Jahr und auf 360 € in den ersten beiden Jahren begrenzt, wobei die Leistungsstaffeln ab dem dritten Versicherungsjahr aufgehoben werden. Gleiches gilt für Hörhilfen, bei denen Leistungsstaffeln von 240 € im ersten Jahr und 480 € in den ersten beiden Jahren vorgesehen sind. Wartezeiten gibt es, abgesehen von einer Ausnahme, keine. Ausnahmsweise müssen Versicherte bei Hörhilfen eine Wartezeit von 24 Monaten berücksichtigen.
85 % des Rechnungsbetrags werden für alternativmedizinische Leistungen erbracht, unter anderem für Naturheilverfahren und für Osteopathie.
100 % des Rechnungsbetrags erhalten Versicherte für Sehhilfen, zu denen Brillen, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen mit Sehstärke gehören.
100 % des Rechnungsbetrags sind im Kompakt 1000 für Hörhilfen vorgesehen.
Im Kompakt 1000 unterliegen alternativmedizinische Leistungen einer Leistungsstaffeln, die in den ersten beiden Versicherungsjahren auf jeweils 240 € im Jahr begrenzt sind. Das sind im ersten Versicherungsjahr 240 € und in den ersten beiden Versicherungsjahren insgesamt 480 €. Die Leistungsbegrenzung gilt auch dann, wenn die Behandlungen unfallbedingt in den ersten beiden Jahren notwendig sind. Danach wird die Leistungsbegrenzung aufgehoben. Im Kompakt 1000 müssen Versicherte keine Wartezeit berücksichtigen, was für alternative Leistungen, Sehhilfen und für LASIK-Operationen gilt. Einzige Ausnahme sind Hörhilfen, bei denen Versicherte eine Wartezeit von 24 Monaten bis zur Inanspruchnahme von Leistungen einhalten müssen. Die Finanzierung des Kompakt 1000 des Münchener Vereins erfolgt über Altersrückstellungen, sodass mit zunehmendem Alter keine Beitragsanpassungen vorgenommen werden.
85 % des Rechnungsbetrags erhalten Versicherte für Heilpraktikerleistungen sowie für von einem Arzt oder einem Heilpraktiker durchgeführte Naturheilverfahren.
85 % des Rechnungsbetrags erstattet die Münchener für osteopathische und von einem Heilpraktiker erbrachte psychotherapeutische Leistungen.
85 % des Rechnungsbetrags sind im Tarif Naturmedizin 1000 für Arznei-, Verband- und vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel vorgesehen.
Der Tarif Naturmedizin 1000 konzentriert sich ausschließlich auf alternativmedizinische Leistungen und ergänzt die in der GKV angebotenen schulmedizinischen Leistungen. Insoweit eignet sich der Tarif Naturmedizin 1000 vorwiegend für diejenigen, die sich für alternativmedizinische Leistungen begeistern. Die jährliche Erstattungshöhe für alternativmedizinische Leistungen unterliegt in den ersten beiden Versicherungsjahren Leistungsstaffeln, die pro Jahr 240 € betragen. Das bedeutet, dass die Leistungsstaffel im ersten Versicherungsjahr bei 240 € liegt, während sie in den ersten beiden Versicherungsjahren auf 480 € ansteigt. Danach wird die Leistungsbegrenzung aufgehoben. Die Leistungsstaffeln gelten auch dann, wenn die Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich ist.
85 % des Rechnungsbetrags erhalten Versicherte für Heilpraktikerleistungen sowie für Naturheilverfahren, die von einem Arzt oder einem Heilpraktiker durchgeführt werden.
85 % des Rechnungsbetrags werden für osteopathische und von einem Heilpraktiker erbrachte psychotherapeutische Leistungen erstattet.
85 % des Rechnungsbetrags werden für Arznei-, Verband- und vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel übernommen.
Im Tarif Naturmedizin 500 sind in den ersten beiden Versicherungsjahren Leistungsstaffeln von je 120 € jährlich für alternativmedizinische Leistungen vorgesehen. Das bedeutet, dass die Leistungsstaffel im ersten Versicherungsjahr bei 120 € liegt und in den ersten beiden Versicherungsjahren auf 240 € steigt. Die zweijährige Leistungsbegrenzung gilt auch dann, wenn Behandlungen unfallbedingt erforderlich sind. Finanziert wird der Tarif Naturmedizin 500 über Altersrückstellungen. Die mit zunehmendem Alter steigende medizinische Versorgung wird durch vergleichsweise höhere Beitragszahlungen in jungen Jahren ausgeglichen, während auf die sonst üblichen Prämienanpassungen verzichtet wird.
Auch Hörgeräte werden bis zu einem Betrag von 800 € erstattet
Hörgeräte sind ebenfalls bis maximal 800 € erstattungsfähig
Der Münchener Verein bietet mit dem Tarif Sehhilfen Spezial 173 eine zusätzliche Versicherung an, die greift, wenn der Versicherte diese benötigt. Die Beiträge bleiben auch im Alter konstant, da der Tarif Sehhilfen Spezial 173 mit einem Alterssparanteil gekoppelt ist. Der Versicherte muss keine Zuzahlungen leisten, um seine Sehhilfe zu erhalten, die Kosten werden komplett vom Münchener Verein übernommen. Auch eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht erforderlich, lediglich, wenn es um Hilfsmittel wie beispielsweise Hörgeräte geht. Hörgeräte sind zudem ebenfalls bis zu einem Betrag von 800 € in die Leistungen einbezogen.