Inter Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Inter Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Allgemeine Leistungsaspekte der Inter Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Inter Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Die Inter Versicherungsgruppe hat ihren Hauptsitz in Mannheim und ist deutschlandweit mit kompetenten Geschäftsstellen vertreten. Ihre Ursprünge reichen bis ins Jahr 1910 zurück, als sie von der Handwerkskammer Berlin als Versicherungsanstalt Ostdeutscher Handwerkskammern (VOHK) gegründet wurde. Heute ist die Inter Versicherungsgruppe ein unabhängiger Versicherungskonzern, der aus verschiedenen Unternehmen besteht. Teil des Konzerns ist die Inter Krankenversicherung AG, zu der auch die ambulante Zusatzversicherung gehört.
Im Bereich der ambulanten Zusatzversicherung bietet die Inter verschiedene Versicherungsbausteine an, darunter eine Basis-Absicherung, eine Exklusiv-Absicherung und eine Premium-Absicherung. Besonders herausragende Leistungen werden durch den Premium-Schutz geboten, insbesondere im Hinblick auf Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren und Sehhilfen.
Während sich die beiden anderen Tarifbausteine auf Leistungen für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen konzentrieren, bietet der Premium-Tarif ein umfassendes Rundum-sorglos-Paket.
Der Premium-Tarif der Inter beinhaltet Heilpraktikerleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, LASIK-Operationen sowie private und naturheilkundliche Leistungen. Dazu gehören auch Akupunktur, Homöopathie und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Ebenso umfasst der Versicherungsschutz auch gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Raucherentwöhnung, Rückenschule und Ernährungskurse. Vergleichen Sie mit unserem kostenfreien Online-Vergleichsrechner die Angebote der Inter Versicherung und finden Sie Ihren individuellen Tarif.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
nicht versichert nicht versichert
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
nicht versichert nicht versichert
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
nicht versichert nicht versichert
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
150 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. 150 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, Sonnenbrille mit Sehstärke.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
nicht versichert nicht versichert
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
500 € als Budget je Kalenderjahr 500 € als Budget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 500 € je Kalenderjahr 100 %, 500 € je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
nicht versichert nicht versichert
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
keine Begrenzung als Gesamtbudget keine Begrenzung als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
800 € als Budget je Versicherungsjahr. 800 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH, über Höchstsatz GOÄ hinaus, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, über Höchstsatz GOÄ hinaus, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 800 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
375 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. 375 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, Sonnenbrille mit Sehstärke.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 800 € je 3 Versicherungsjahre 100 %, 800 € je 3 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für LASIK-Operation, je Auge
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
250 € als Budget je Versicherungsjahr. 250 € als Budget je Versicherungsjahr. bis zu 80 %
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
800 € als Budget je 2 Versicherungsjahre 800 € als Budget je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 800 € je 2 Versicherungsjahre 100 %, 800 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 800 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
100 %, 50 € je Versicherungsjahr 100 %, 50 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Präventivmaßnahmen
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
keine Begrenzung als Gesamtbudget keine Begrenzung als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
400 € als Budget je Versicherungsjahr. 400 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 400 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 400 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 400 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 400 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. Abrechnung erfolgt nach: nach GebüH, über Höchstsatz GOÄ hinaus, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 400 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 400 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, über Höchstsatz GOÄ hinaus, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 400 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 400 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
250 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. 250 € als Budget je 2 Versicherungsjahre. Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, Sonnenbrille mit Sehstärke.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
nicht versichert nicht versichert
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
400 € als Budget je 2 Versicherungsjahre 400 € als Budget je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 400 € je 2 Versicherungsjahre 100 %, 400 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 400 € je 2 Versicherungsjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
nicht versichert als Gesamtbudget nicht versichert als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön*. Wählen Sie Ihr persönliches Dankeschön einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem kostenfreien Dankeschön und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.
Vergleichen Sie eine Vielzahl von Tarifen im Bereich der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung in Bezug auf die Leistungen, Preise und Bewertungen durch Stiftung Warentest und ÖKO-Test.
100 % der Kosten werden im Tarif Basis (AVP) für Brillen und Kontaktlinsen übernommen, wobei der Höchstbetrag bei 150 € alle zwei Jahre liegt.
100 % der Kosten trägt der Tarif Basis (AVP) für Vorsorgeleistungen, die in den ersten beiden Versicherungsjahren Leistungsstaffeln unterliegen.
Zuzahlungen zu Heilmitteln, Hilfsmitteln und für ambulante Behandlungen bei Vorleistung der GKV sind ohne Begrenzung versichert.
Der Tarif Basis (AVP) ist ein solider Basistarif, der zuverlässig die Bereiche absichert, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr bedient werden. Dazu gehören insbesondere Sehhilfen, deren Kosten im Tarif Basis (AVP) bis zu einem Höchstbetrag versichert sind. Gleiches gilt für Vorsorgeleistungen, die von der GKV nicht mehr getragen werden und die Versicherte ohne eine Absicherung durch den Tarif Basis (AVP) der Inter aus eigener Tasche bezahlen müssten. Auch Zuzahlungen können in der Summe zur finanziellen Belastung für Versicherte werden, weshalb sie in unbegrenzter Höhe im Tarif Basis (AVP) versichert sind. Der Tarif Basis (AVP) wird ohne Altersrückstellungen kalkuliert, sodass mit zunehmendem Alter die Höhe der Beitragszahlungen steigt.
80 % für Heilpraktiker-Leistungen und Naturheilverfahren durch Ärzte.
100 % für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
100 % für Sehhilfe und Lasik-Operationen.
100 % für Heil- und Hilfsmittel.
Den umfangreichsten und höchsten Schutz der ambulanten Zusatzversicherungen bietet der Premium Tarif APS der Inter Versicherung. In diesem Kompakttarif werden die Kosten für alternative Medizin jährlich mit stolzen 800 € bezuschusst. Aber auch die Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen können innerhalb zwei Jahre mit 800 € einen überdurchschnittlich hohen Erstattungssatz vorweisen. Für alle, die auch die Sehhilfe mitversichert haben wollen, leistet der Tarif APS ebenfalls innerhalb zwei Jahre insgesamt 375 € für Brillen oder Kontaktlinsen. Als einziger ambulanter Tarif leistet dieser auch für LASIK-Operationen. Hier können nach der dafür vorgesehenen Wartezeit von drei Jahren 800 € pro Auge von der Inter Versicherung ausbezahlt werden. Dieser Anspruch erneuert sich alle drei Jahre.
80 % für alternative Medizin (Heilpraktiker oder Ärzte).
100 % für Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen bei Ärzten.
100 % für Sehhilfen wie Brillen, Sonnenbrillen oder Kontaktlinsen.
Mit dem Exklusiv-Schutz AVSH der Inter Versicherung deckt man die immer beliebter werdende alternative Medizin mit 400 € jährlich passabel ab. Zusätzlich bietet die Inter Versicherung in diesem Tarif auch die Möglichkeit an Vorsorgeuntersuchungen wie z. B. Krebsvorsorge oder Schwangerschaftsvorsorge und Impfungen wie HPV-Impfung oder Reiseimpfungen wahrzunehmen. Hier hat man innerhalb zwei Jahre einen Anspruch in Höhe von insgesamt 400 €. Alle Brillen- und Kontaktlinsenträger können Rechnungen für Sehhilfe bis zu einem Betrag von 250 € innerhalb von zwei Jahren einreichen.
80 % des Rechnungsbetrags erhalten Versicherungsnehmer für Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren und für Arznei- und Verbandmittel vom Heilpraktiker.
80 % des Rechnungsbetrags werden für Osteopathie und für vom Heilpraktiker erbrachte psychotherapeutische Leistungen erstattet.
100 % des Rechnungsbetrags werden für Sehhilfen wie Brillen, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen mit Sehstärke übernommen.
Anders als bei anderen Tarifen ist die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) im Leistungsspektrum des Inter Premium APP enthalten. Die Erstattungen im Premium APP sind in den ersten drei Jahren gestaffelt und belaufen sich in den ersten zwölf Monaten auf 500 €, in den ersten 24 Monaten auf 1.000 € und steigen in den ersten 36 Monaten auf 1.500 €. Ab dem vierten Versicherungsjahr wird die Leistungsbegrenzung im Premium APP aufgehoben, sodass der Versicherungsnehmer die Leistungen uneingeschränkt nutzen kann. Sind die Maßnahmen aufgrund eines Unfalls erforderlich, entfällt die Leistungsbegrenzung. Auch bei LASIK Operationen sind Leistungsstaffeln vorgesehen, die im ersten Jahr bei 200 € und in den ersten zwei Jahren bei 400 € liegen und ab dem dritten Versicherungsjahr aufgehoben werden.
Die Kosten für Sehhilfen-Brillen und Kontaktlinsen - werden in voller Höhe erstattet, wobei es eine Begrenzung auf 250 € alle zwei Versicherungsjahre gibt.
Lasik-Operationen werden zu 100 % getragen. Die Versicherungssumme ist der Höhe nach auf 800 € je Auge alle drei Versicherungsjahre begrenzt.
Vorsorgeuntersuchungen sind mit einer Summe von 500 € im Zweijahresrhythmus versichert.
Im Tarif Exklusiv (AVP + AGP) der Inter sind außerdem Zuzahlungen versichert. Das gilt für Zuzahlungen für Heilmittel, Hilfsmittel und für ambulante Behandlungen bei Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Insgesamt versichert der Tarif Exklusiv (AVP + AGP) die Bereiche, in denen die GKV nur noch wenig oder überhaupt keine Leistung mehr erbringt. Das gilt für die Kostenerstattung für Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Lasik-Operationen zur Korrektur der Sehschärfe sowie für Zuzahlungen. Der Tarif Exklusiv (AVP + AGP) der Inter wird nicht mit Altersrückstellungen finanziert. Das bedeutet, dass die Beitragszahlungen mit zunehmendem Alter steigen. Ein Antrag auf Aufnahme in den Tarif Exklusiv (AVP + AGP) ist auch bei einer bereits angeratenen oder geplanten Behandlung möglich, wobei eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird.