Concordia Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Concordia Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Allgemeine Leistungsaspekte der Concordia Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Concordia Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Die Concordia Krankenversicherung AG ist eine junge Krankenversicherung mit Sitz in Hannover, die im Jahr 1988 gegründet wurde und 1990 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Die Geschichte der Concordia reicht bis ins Jahr 1864 zurück, als sie als Feuerversicherer für die Landwirtschaft gegründet wurde. Sie bietet eine Vielzahl von Zusatzversicherungen an, darunter auch der Tarif AZ Kompakt.
Zu den Leistungen des TarifsAZ Kompakt der Concordia Krankenversicherung AG gehören unter anderem die Kostenübernahme für Leistungen, die von einem Heilpraktiker oder von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erbracht werden. Auch Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und die Erstattung von Zuzahlungen sind im Versicherungsschutz des Tarifs AZ Kompakt enthalten. Weitere Highlights sind die finanzielle Unterstützung für Sehhilfen, also Brillen und Kontaktlinsen.
Konkret umfasst der Tarif AZ Kompakt der Concordia Versicherung Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren durch entsprechend qualifizierte Ärzte. Osteopathische Leistungen sind ebenfalls im Tarif AZ Kompakt enthalten, sofern sie von einem Arzt, Physiotherapeuten oder einer sonstigen Person mit osteopathischer Ausbildung durchgeführt werden.
Die enthaltenen Vorsorgeuntersuchungen des Tarifs AZ Kompakt umfassen Schwangerschaftsvorsorge, Kinder- und Jugendvorsorge, Check-Ups sowie Krebsvorsorge. Im Tarif AZ Kompakt wird zusätzlich nicht nur die Neuanschaffung von Brillen oder Kontaktlinsen finanziell unterstützt, sondern auch notwendige Reparaturen. Vergleichen Sie jetzt die Leistungen der Concordia Krankenversicherung AG in unserem Online-Vergleichsrechner.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
600 € als Budget je Versicherungsjahr. Wichtiger Hinweis:
Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn wird für jeden verstrichenen Monat 50 € von der Erstattungshöhe abgezogen.. 600 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Wichtiger Hinweis:
Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn wird für jeden verstrichenen Monat 50 € von der Erstattungshöhe abgezogen..
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 600 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 600 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 600 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 600 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 600 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 600 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, Abrechnung nach GebüH, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 600 € je Kalenderjahr. 80 %, max. 600 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
150 € als Budget je Versicherungsjahr. Wichtiger Hinweis:
Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn wird für jeden verstrichenen Monat 12,50 € von der Erstattungshöhe abgezogen.. 150 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für Brille und Kontaktlinsen. Wichtiger Hinweis:
Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn wird für jeden verstrichenen Monat 12,50 € von der Erstattungshöhe abgezogen..
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
nicht versichert nicht versichert
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
300 € als Budget je Versicherungsjahr, Wichtiger Hinweis:
Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn wird für jeden verstrichenen Monat 25 € von der Erstattungshöhe abgezogen.. 300 € als Budget je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Wichtiger Hinweis:
Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn wird für jeden verstrichenen Monat 25 € von der Erstattungshöhe abgezogen..
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
80 %, 300 € je Versicherungsjahr 80 %, 300 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
80 % 80 %, 300 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
300 € als Gesamtbudget je Versicherungsjahr, Wichtiger Hinweis:
Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn wird für jeden verstrichenen Monat 25 € von der Erstattungshöhe abgezogen.. 300 € als Gesamtbudget je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Heilmittel, ambulante Behandlungen, stationäre Behandlungen, Wichtiger Hinweis:
Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn wird für jeden verstrichenen Monat 25 € von der Erstattungshöhe abgezogen..
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
3 Monate 3 Monate
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
mit Attestvorlage entfällt die Wartezeit mit Attestvorlage entfällt die Wartezeit
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön*. Wählen Sie Ihr persönliches Dankeschön einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem kostenfreien Dankeschön und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.
Vergleichen Sie eine Vielzahl von Tarifen im Bereich der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung in Bezug auf die Leistungen, Preise und Bewertungen durch Stiftung Warentest und ÖKO-Test.
80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, für Naturheilverfahren und für osteopathische Leistungen
80 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
80 % der Kosten und bis zu 150 € pro Jahr für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
Versicherte haben in den ersten 10 Jahren nach Vertragsbeginn die Möglichkeit, vom Tarif AZ Kompakt in einen anderen Tarif der AZ Familie der Concordia zu wechseln. Insoweit können Sie selbst entscheiden, ob Sie mehr oder weniger Leistungen beanspruchen möchten. Die Beitragszahlungen bleiben im Tarif AZ Kompakt der Concordia konstant, was gleichermaßen für die Leistungen gilt. Insgesamt ist der Tarif AZ Kompakt eine Zusatzversicherung, die hervorragende Leistungen im Bereich der alternativen Medizin und bezüglich Sehhilfen bietet.