R+V Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
R+V Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Allgemeine Leistungsaspekte der R+V Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
R+V Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Die R+V Versicherung zählt zu den führenden Versicherungsunternehmen in Deutschland und bedient sowohl Privat- als auch Firmenkunden. Mit Hauptsitz in Wiesbaden gehört sie zur genossenschaftlichen FinanzGruppe des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.: Ihre Der R+V Konzern gliedert sich in verschiedene Versicherungsgesellschaften, darunter die R+V Krankenversicherung AG, die für die ambulante Zusatzversicherung zuständig ist.
Im Bereich der ambulanten Zusatzversicherung bietet die R+V Versicherung einen Tarif namens NaturMedizin, kurz N1U, an. Dieser Tarif trägt der steigenden Nachfrage der Versicherten nach Naturheilverfahren Rechnung, die in den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenversicherungen oft vernachlässigt werden.
Der N1U-Tarif umfasst Leistungen, die von Heilpraktikern und Ärzten erbracht werden. Zudem werden Zuschüsse für verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel, Sehhilfen, Hörhilfen sowie verschiedene Vorsorgeleistungen gewährt.
Konkret beinhaltet der N1U-Tarif der R+V Versicherung den Versicherungsschutz für alternative medizinische Leistungen. Hierzu zählen Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren einschließlich der Erstattung von Heil-, Verband- und Arzneimitteln. Des Weiteren sind Sehhilfen, Hörhilfen sowie verschiedene Vorsorgeleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen im Tarif enthalten. Der N1U-Tarif der R+V Versicherung bietet ein umfassendes Vorsorgepaket. Vergleichen Sie, mit unserem kostenfreien Online-Rechner, die Angebote der R+V Versicherung und finden Sie Ihren passenden Tarif.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
2.400 € als Budget je 2 Kalenderjahre. 2.400 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
400 € als Budget je 2 Kalenderjahre. 400 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, LASIK-Operation.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 400 € je 2 Kalenderjahre 100 %, 400 € je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, LASIK-Operation
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
400 € als Budget je 2 Kalenderjahre 400 € als Budget je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 % 100 %, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
nicht versichert nicht versichert
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
nicht versichert als Gesamtbudget nicht versichert als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
2.400 € als Budget je 2 Kalenderjahre. 2.400 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 % 80 %, Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
200 € als Budget je 2 Kalenderjahre. 200 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, LASIK-Operation.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 200 € je 2 Kalenderjahre 100 %, 200 € je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, LASIK-Operation
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
200 € als Budget je 2 Kalenderjahre 200 € als Budget je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 200 € je 2 Kalenderjahre 100 %, 200 € je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
nicht versichert nicht versichert
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
nicht versichert als Gesamtbudget nicht versichert als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
2.400 € als Budget je 2 Kalenderjahre. 2.400 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
100 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Wichtiger Hinweis:
Hinweis: Der Bereich Sehhilfen und Vorsorgeleistungen ist ein gemeinsames Budget.. 100 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, LASIK-Operation. Wichtiger Hinweis:
Hinweis: Der Bereich Sehhilfen und Vorsorgeleistungen ist ein gemeinsames Budget..
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 100 € 100 %, 100 € Summenbudget gilt für Brille, Kontaktlinsen, LASIK-Operation
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
100 € als Budget je 2 Kalenderjahre, Wichtiger Hinweis:
Hinweis: Der Bereich Sehhilfen und Vorsorgeleistungen ist ein gemeinsames Budget.. 100 € als Budget je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Wichtiger Hinweis:
Hinweis: Der Bereich Sehhilfen und Vorsorgeleistungen ist ein gemeinsames Budget..
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 100 € je 2 Kalenderjahre 100 %, 100 € je 2 Kalenderjahre, Summenbudget gilt für Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
nicht versichert nicht versichert
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
nicht versichert als Gesamtbudget nicht versichert als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
2.400 € als Budget je 2 Kalenderjahre. 2.400 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH, nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. 80 %, max. 2.400 € je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Höchstsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
nicht versichert nicht versichert
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
nicht versichert nicht versichert
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
nicht versichert nicht versichert
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
nicht versichert als Gesamtbudget nicht versichert als Gesamtbudget
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
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Die Erstattungshöhe für alternativmedizinische Leistungen beträgt 2.400 € alle zwei Kalenderjahre.
100 % der Kosten werden für Sehhilfen-Brillen, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen mit Sehhilfe - und für Lasik-Operationen erstattet bis zu einer maximalen Höhe von 400 € alle zwei Kalenderjahre.
100 % beträgt die Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen, die der Höhe nach auf 400 € alle zwei Kalenderjahre begrenzt ist.
Der Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check premium (BC1U) der R+V Versicherung eignet sich für Versicherte, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Bereichen alternativmedizinische Leistungen, Erstattung für Sehhilfen sowie Vorsorgeuntersuchungen ergänzen, genauer gesagt, die Lücken schließen möchten. Die jährliche Erstattungshöhe im Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check premium (BC1U) für alternativmedizinische Leistungen, unter anderem Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren und Osteopathie, ist mit 2.400 € alle zwei Kalenderjahre vergleichsweise hoch. Die Erstattungsleistungen für Sehhilfen beinhalten nicht nur Brillen und Kontaktlinsen, sondern auch Sonnenbrillen mit Sehstärken. Der Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check premium (BC1U) wird mit Altersrückstellungen finanziert, sodass Versicherte von stabilen Beitragszahlungen während der gesamten Laufzeit profitieren.
Versicherte erhalten eine Erstattung von jeweils 80 % der Kosten für Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren, Osteopathie sowie für Arznei-, Heil- und Verbandmittel.
200 € alle zwei Kalenderjahre werden für Lasik-Operationen, Brillen und Kontaktlinsen erstattet.
Ebenfalls bis zu 200 € können Versicherte im Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check comfort (BC2U) für Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.
Der NaturMedizin (N1U) + Blick + Check comfort (BC2U) bietet umfassende Leistungen in den Bereichen Alternativmedizin, Sehhilfen und Vorsorgeleistungen. Damit schließt er die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die in diesen Bereichen geringe oder keine Leistungen erbringt. Auf Ihre Kosten kommen auch Anhänger der Traditionellen Chinesischen Medizin, die im Leistungskatalog des Tarifs NaturMedizin (N1U) + Blick + Check comfort (BC2U) enthalten ist. Hervorzuheben ist, dass im Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check comfort (BC2U) nicht nur die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen, sondern auch für Sonnenbrillen mit individueller Sehstärke sowie Lasik-Operationen versichert sind. Im Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check comfort (BC2U) sind keine Wartezeiten vorgesehen, sodass Versicherte von Anbeginn Leistungen erhalten. Der NaturMedizin (N1U) + Blick + Check comfort (BC2U) wird über Altersrückstellungen finanziert. Das bedeutet, dass die Beitragszahlungen nicht mit zunehmendem Alter ansteigen.
80 % der Kosten werden im Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check classic (BC3U) für Heilpraktikerleistungen, Osteopathie, Naturheilverfahren und für Arznei- und Verbandmittel sowie für Heilmittel gezahlt.
Im Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check classic (BC3U) werden außerdem Sehhilfen und Lasik-Operationen in Höhe von 100 € alle zwei Kalenderjahre erstattet.
Ebenfalls 100 € alle zwei Kalenderjahre erhalten Versicherte für Vorsorgeuntersuchungen.
Der Schwerpunkt des Tarifs NaturMedizin (N1U) + Blick + Check classic (BC3U) der R+V Versicherung liegt auf der Erstattung von alternativmedizinischen Leistungen, die mit einer Kostenübernahme von 80 Prozent und einer Gesamthöhe von bis zu 2.400 € alle zwei Kalenderjahre großzügig bemessen sind. Geringer ist die Kostenübernahme für Sehhilfen und Vorsorgeleistungen, die als Basisleistung bezeichnet werden kann. Im Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check classic (BC3U) müssen keine Wartezeiten eingehalten werden. Leistungsstaffeln gibt es ebenfalls keine, sodass der Versicherte im Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check classic (BC3U) von Anbeginn von Leistungen profitiert. Der Tarif NaturMedizin (N1U) + Blick + Check classic (BC3U) der R+V Versicherung wird mit Altersrückstellungen finanziert, sodass Versicherte mit weitgehend stabilen Beitragszahlungen rechnen können.
80 % des Gesamtbetrags werden für alternativmedizinische Leistungen einschließlich Arznei- und Verbandmittel vom Heilpraktiker erstattet.
keine Wartezeiten
Generell sind im Tarif NaturMedizin (N1U) der R+V Versicherung keine Wartezeiten vorgesehen, sodass Versicherte mit Beginn der Vertragslaufzeit den vollen Versicherungsschutz genießen. Das Besondere am Tarif NaturMedizin der R+V Versicherung ist der umfassende Gesundheitsschutz im Bereich der Naturheilverfahren. Denn erstattungsfähig sind alle Verfahren, die im Hufelandverzeichnis gelistet sind. Dazu gehören unter anderem die traditionelle chinesische Medizin.