HanseMerkur Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
HanseMerkur Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung
Allgemeine Leistungsaspekte der HanseMerkur Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
HanseMerkur Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
Die HanseMerkur Holding AG, mit Sitz in Hamburg, ist eine Tochtergesellschaft der HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Innerhalb des Konzerns sind insgesamt neun Tochtergesellschaften angesiedelt. Die Ursprünge der HanseMerkur Versicherungsgruppe reichen 140 Jahre zurück, als die "Hanseatische Krankenversicherung von 1875 Merkur VVaG" gegründet wurde. Im Jahr 2008 wurde die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit ins Leben gerufen. Ein Bereich des Unternehmens umfasst die Sparte Gesundheit, zu der auch die ambulante Zusatzversicherung gehört.
Ein herausragender Tarif der HanseMerkur ist der EST, der als Premiumtarif und Bestseller des Versicherungsunternehmens gilt. Mit diesem Tarif erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Status, der eine Kombination aus konventioneller Medizin und alternativen Heilmethoden bietet, vergleichbar mit dem Status eines Privatpatienten.
Der EST Premiumtarif der HanseMerkur legt besonderen Wert auf eine ganzheitliche und gesundheitsorientierte Behandlung. Neben alternativmedizinischen Leistungen werden auch naturheilkundliche Maßnahmen sowie Kostenübernahmen für Brillen, Kontaktlinsen und Zahnersatz abgedeckt.
Im EST Premiumtarif der HanseMerkur sind umfangreiche alternativmedizinische Leistungen versichert, darunter Heilpraktikerleistungen, Naturheilverfahren und Osteopathie. Der Tarif bietet eine breite Palette an Leistungen, die von Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen über die Erstattung von Arznei- und Verbandmitteln des Heilpraktikers bis zu Zahnersatzleistungen, Krankenhaus- und Kuraufenthalten sowie Behandlungen im Ausland und notwendigen Impfungen für Auslandsaufenthalte reichen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um sich detailliert über alle Tarife zu informieren und kostenloses Informations- und Antragsmaterial anzufordern.
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
1.000 € als Budget je Versicherungsjahr. 1.000 € als Budget je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
80 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Mindestsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
80 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin. Abrechnung erfolgt nach: nach Mindestsatz GebüH, nach 2,3-fachem Satz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
80 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach 2,3-fachem Satz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
80 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. 80 %, max. 1.000 € je Versicherungsjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. nach Mindestsatz GebüH
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
200 € als Budget je 2 Kalenderjahre. 200 € als Budget je 2 Kalenderjahre. Summenbudget gilt für Brille und Kontaktlinsen.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
nicht versichert nicht versichert
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
nicht versichert als Budget nicht versichert als Budget
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
100 € als Budget je Versicherungsjahr 100 € als Budget je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für: Schutzimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
nicht versichert nicht versichert
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 100 € je Versicherungsjahr, Summenbudget gilt für Schutzimpfungen
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
nicht versichert nicht versichert
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
keine Begrenzung als Gesamtbudget keine Begrenzung als Gesamtbudget Summenbudget gilt für Heilmittel
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
3 Monate 3 Monate
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
keine Verkürzung durch Gesundheitsprüfung oder Attest möglich keine Verkürzung durch Gesundheitsprüfung oder Attest möglich
Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön*. Wählen Sie Ihr persönliches Dankeschön einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem kostenfreien Dankeschön und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.
Vergleichen Sie eine Vielzahl von Tarifen im Bereich der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung in Bezug auf die Leistungen, Preise und Bewertungen durch Stiftung Warentest und ÖKO-Test.
80 % des Gesamtbetrags werden für Heilpraktikerleistungen erstattet.
80 % des Gesamtbetrags erhalten Versicherte für Leistungen im Bereich der Naturheilverfahren.
80 % des Gesamtbetrags werden für Arznei- und Verbandmittel vom Heilpraktiker sowie für vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel übernommen.
Versicherte erhalten im Tarif EST der HanseMerkur die vollen alternativmedizinischen Leistungen nicht von Vertragsbeginn. Stattdessen gibt es Leistungsstaffeln, die die Erstattungshöhe auf 80 € im ersten Versicherungsjahr und bis zu 160 € im zweiten Versicherungsjahr begrenzen. Diese Leistungsbegrenzung wird nach zwei Jahren aufgehoben und gilt auch für Behandlungen, die, bedingt durch einen Unfall, notwendig werden. Anderes gilt für Sehhilfen, die von Anbeginn in voller Höhe gewährt werden. Im Rahmen der Antragsstellung müssen im Tarif EST der HanseMerkur Gesundheitsfragen beantwortet werden. Ansonsten gilt die für die ambulante Zusatzversicherung übliche Wartezeit von drei Monaten, die bei Zahnleistungen auf acht Monate erhöht wird.