Der Tarif Mein Vitalbudget Premium 1200 der Württembergischen bietet im Bereich der ambulanten Zusatzversicherung eine umfassende Absicherung für alternative Heilmethoden sowie eine Kostenerstattung für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen. Versicherte erhalten eine vollständige Übernahme der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, Naturheilverfahren und Osteopathie, sofern diese ärztlich verordnet wurden.
Die Leistungen des Tarifs sind auf verschiedene Budgets verteilt: Pro Jahr stehen bis zu 200 € für Heilpraktiker und Naturheilverfahren zur Verfügung, 180 € für Sehhilfen und 80 € für Zahnprophylaxe. Das Gesamtbudget beträgt 1200 € jährlich (im ersten Jahr anteilig) und deckt zudem Osteopathie, Vorsorgeuntersuchungen, Präventionskurse, Schutzimpfungen sowie gesetzliche Zuzahlungen ab. Auch LASIK-Operationen werden mit bis zu 180 € pro Jahr im Rahmen des Budgets unterstützt.
Zusätzlich bietet der Tarif Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre sowie für Erwachsene nach Unfällen. Detaillierte Informationen dazu finden sich in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattungen für Heilpraktiker, Naturheilverfahren und Osteopathie werden direkt vom Gesamtbudget von 1200 € pro Kalenderjahr abgezogen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Leistungen durch Privatärzte ohne Kassenzulassung sind nicht eingeschlossen. Eine Antragstellung für bereits empfohlene oder geplante Behandlungen ist möglich, wobei die Entscheidung individuell nach Prüfung des Antrags erfolgt. Es gibt keine Wartezeit. Für Behandlungen im Ausland werden Kosten bis zur Höhe der in Deutschland üblichen Sätze für maximal sechs Monate erstattet.
Heilpraktiker und Naturheilverfahren
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Viele Versicherer legen Höchstgrenzen für die Erstattung alternativmedizinischer Leistungen fest. Im Regelfall erstatten die Tarife Leistungen aus anerkannten Verzeichnissen wie dem Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
200 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Hörhilfen, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, sowie Osteopathie wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 200 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Hörhilfen, Sehhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, sowie Osteopathie wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Preis- und Leistungsverzeichnis
KEINE ATTRIBUTE REIHENFOLGE ANGEGEBEN AttributeSet: hevePreis-Leistungsverzeichnis_HEVE2
Heilpraktikerleistungen
Alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgelistet sind, gehören zu den versicherten Leistungen des Heilpraktikers.
Heilpraktiker rechnen in der Regel nach dem "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)" ab. Alle Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis lassen sich einer Gebührenziffer der "Gebührenordnung für Ärzte" (kurz GOÄ) zuordnen. Heilkundlich tätige Ärzte berechnen ihre Preise auf Basis dieser Liste.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Abrechnung erfolgt nach: nach Höchstsatz GebüH
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren sind diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich fundierte Therapieansätze ergänzen oder sogar ersetzen können. Ziel der Naturheilkunde ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. Leistung umfasst keine Traditionelle Chinesische Medizin. nach Höchstsatz GOÄ, nach Hufelandverzeichnis.
Osteopathie
Die Osteopathie zählt zu den manuellen Therapien, die vorrangig von qualifizierten Heilpraktiker praktiziert werden. Dabei konzentriert sich die Behandlung nicht ausschließlich auf Beschwerden des Skelettsystems, sondern betrachtet den Patienten als Ganzes und setzt auf eine ganzheitliche Therapie.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 1100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. 1
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker haben die Befugnis, unterschiedliche Behandlungsmethoden bei psychischen Störungen wie beispielsweise Stress, depressiven Verstimmungen und Belastungsstörungen anzuwenden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wobei die relevanten Gebührenziffern im Bereich 19.1 bis 19.8 liegen. Jedoch ist zu beachten, dass nicht alle Zusatzversicherungen diese Kosten übernehmen.
nicht versichert nicht versichert
Arznei- und Verbandmittel vom Heilpraktiker
Wenn ein Heilpraktiker Arzneimittel oder Verbandsmittel verordnet, können diese entweder vollständig oder teilweise erstattet werden. Die Höhe der Erstattung hängt vom jeweiligen Tarif ab und es kann vorkommen, dass bestimmte Präparate von der Erstattung ausgenommen sind. Hierzu zählen beispielsweise Anti-Aging- oder Lifestyle-Behandlungen, kosmetische oder stärkende Mittel sowie Präparate, die vom Heilpraktiker selbst zusammengestellt wurden.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 2100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel. 2
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Für Heilmittel, die von einem Heilpraktiker verordnet werden, wie zum Beispiel Bäder, Behandlungen oder Massagen, können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden.
100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. 100 %, max. 200 € je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel.
Höhe der Selbstbeteiligung
Bitte beachten Sie: Gemäß den Bedingungen der Zusatzversicherung trägt der Versicherungsnehmer jedes Jahr einen Anteil der anrechenbaren Erstattungsleistungen selbst. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.
keine Selbstbeteiligung keine Selbstbeteiligung
Leistungsstaffel gilt für
Leistungsstaffeln begrenzen die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren und setzen erst danach den vollen Erstattungssatz fest. Beachten Sie bitte, dass es verschiedene Begrenzungen für unterschiedliche Leistungsbereiche gibt. Es empfiehlt sich daher, einen genauen Vergleich anzustellen.
Für einen schnellen und umfassenden Versicherungsschutz empfiehlt es sich, Tarife ohne Leistungsstaffel zu wählen oder solche, die bereits in den ersten Jahren hohe Erstattungen bieten.
keine Leistungsstaffel keine Leistungsstaffel
Hinweis(e)
1Voraussetzungen für eine Erstattung sind: 1. Leistungen sind von einem Arzt schriftlich verordnet worden (Privatrezept) und 2.Leistungen wurden von zur osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Ärzten, Physiotherapeuten oder sonstigen Leistungserbringern durchgeführt, die Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen sind oder berechtigt sind aufgrund einer absolvierten osteopathischen Ausbildung.
2 Nicht erstattet werden: Haarwuchs-, Abmagerungs-, Nähr- und Stärkungsmittel, Mittel zur
Empfängnisverhütung oder Mittel zur Behebung einer erektilen Dysfunktion.
1Voraussetzungen für eine Erstattung sind: 1. Leistungen sind von einem Arzt schriftlich verordnet worden (Privatrezept) und 2.Leistungen wurden von zur osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Ärzten, Physiotherapeuten oder sonstigen Leistungserbringern durchgeführt, die Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen sind oder berechtigt sind aufgrund einer absolvierten osteopathischen Ausbildung.
2 Nicht erstattet werden: Haarwuchs-, Abmagerungs-, Nähr- und Stärkungsmittel, Mittel zur
Empfängnisverhütung oder Mittel zur Behebung einer erektilen Dysfunktion.
Sehhilfen
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden im Rahmen einer festgelegten Erstattungssumme pro definiertem Zeitraum erstattet. Es empfiehlt sich, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen, um weitere Informationen zu den genauen Erstattungsbeträgen und dem definierten Zeitraum zu erhalten.
180 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Hörhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Sehhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 180 € als Budget je Kalenderjahr. Summenbudget gilt für Brille, Sonnenbrille mit Sehstärke. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Hörhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Sehhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
LASIK-Operationen
Die Abkürzung LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und bezeichnet eine effektive Methode der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Sie ist sowohl für Kurz- als auch für Weitsichtigkeit geeignet und kann auch bei bestimmten Hornhautverkrümmungen angewandt werden, solange sie innerhalb bestimmter Dioptrien-Werte liegen. Aufgrund ihrer Wirksamkeit und Präzision erweist sich LASIK als vielversprechende Alternative zu herkömmlichen Sehhilfen.
100 %, 180 € je Kalenderjahr 100 %, 180 € je Kalenderjahr
spezielle Wartezeit LASIK-Operationen
Hinweis: Einige Zusatztarife können für LASIK-Operationen eine spezielle Karenzzeit vorsehen, in der keine Kosten für durchgeführte Operationen übernommen werden. Diese Regelung dient dazu, das Beitragsniveau stabil zu halten. Bitte prüfen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs sorgfältig, um sicherzustellen, dass Sie gut informiert sind und die beste Versorgung erhalten.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Höhe der Selbstbeteiligung
Die Höhe der Selbstbeteiligung beschreibt den Betrag, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss und der sich aus den jährlich anfallenden Erstattungsleistungen ergibt. Es handelt sich um den Eigenanteil des Versicherungsnehmers. Informieren Sie sich daher genau über die Höhe der Selbstbeteiligung, um die für Sie passende Versicherung zu finden und die finanzielle Belastung im Versicherungsfall abzuschätzen.
keine Selbstbeteiligung keine Selbstbeteiligung
Leistungsstaffel gilt für
Unter einer Leistungsstaffel versteht man eine Begrenzung von Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Meist handelt es sich dabei um eine Kostenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren. Erst danach werden die vollen Erstattungssätze von der Versicherung übernommen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es verschiedene Arten von Leistungsbegrenzungen für unterschiedliche Leistungsbereiche gibt. Daher lohnt es sich, die Tarife genau zu vergleichen. Wenn Sie einen umfassenden Versicherungsschutz mit schneller Leistungserstattung benötigen, sollten Sie einen Tarif wählen, der keine Leistungsstaffel enthält oder in den ersten Jahren hohe Erstattungen bietet.
keine Leistungsstaffel keine Leistungsstaffel
Hörhilfen
Hörhilfen
Bitte beachten Sie: Hörgeräte sind Hilfsmittel, die bei Schwerhörigkeit eingesetzt werden, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Dabei gibt es verschiedene Arten von Geräten, wie Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte. Sie alle sind medizinische Produkte, die dazu dienen, einen Hörverlust auszugleichen.
1.200 € als Budget je Kalenderjahr. Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Hörhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 1.200 € als Budget je Kalenderjahr. bis zu 100 %, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen,
Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Hörhilfen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
spezielle Wartezeit Hörhilfen
Hinweis: Einige Tarife enthalten eine spezielle Wartezeit für Hörhilfen. Während dieser Karenzzeit, die ab Vertragsbeginn gilt, werden keine Kosten für notwendige Hörhilfen übernommen. Bitte prüfen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs sorgfältig, um sicherzustellen, dass Sie gut informiert sind und die beste Versorgung erhalten.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Höhe der Selbstbeteiligung
Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Versicherungskosten: Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmt Ihren jährlichen Eigenanteil an den erstatteten Leistungen - je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger die Prämie.
keine Selbstbeteiligung keine Selbstbeteiligung
Leistungsstaffel gilt für
Hinweis: Eine Leistungsstaffel begrenzt die Erstattungen von Kosten in den ersten Versicherungsjahren. Erst nach Ablauf dieser Staffel erstatten die Tarife den vollen angegebenen Erstattungssatz.
Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Leistungsbegrenzungen für verschiedene Bereiche geben kann. Ein genauer Vergleich lohnt sich daher. Wenn Sie schnellen und umfassenden Versicherungsschutz wünschen, sollten Sie einen Tarif ohne Leistungsstaffel wählen oder einen Tarif, der in den ersten Jahren bereits hohe Erstattungen leistet.
keine Leistungsstaffel keine Leistungsstaffel
Vorsorgeleistungen
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen wird durch einen festgelegten Prozentsatz sowie einen definierten Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt.
1.200 € als Budget je Kalenderjahr, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Vorsorgeleistungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 1.200 € als Budget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für: Vorsorgeuntersuchungen, Präventivmaßnahmen, Schutzimpfungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Gesetzliche Zuzahlungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Erstattung für Vorsorgeleistungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Preis- und Leistungsverzeichnis
KEINE ATTRIBUTE REIHENFOLGE ANGEGEBEN AttributeSet: hevePreis-Leistungsverzeichnis_Vorsorge
Vorsorgeuntersuchungen
Unter dem Begriff "Vorsorgeuntersuchungen" werden präventivmedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zusammengefasst. Diese dienen der Behebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche höchstwahrscheinlich zu einer Krankheit führen würden, der Vorbeugung von Krankheiten und deren Verschlechterung, der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit oder der Reduzierung der Gefahr für die gesundheitliche Entwicklung von Kindern.
100 %, 1.200 € je Kalenderjahr 100 %, 1.200 € je Kalenderjahr
Schutzimpfungen
Schutzimpfungen dienen dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten und werden durch die Verabreichung eines spezifischen Impfstoffs erreicht. Durch die Impfung wird das Immunsystem aktiviert, um bestimmte Erreger abzuwehren, wobei in der Regel Infektionskrankheiten bekämpft werden. Inzwischen werden auch Krebsimmuntherapien angewendet. Die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene und Kinder werden übernommen.
100 % 100 %, 1.200 € je Kalenderjahr
Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen und Gesundheitsförderung bezeichnen sämtliche Vorkehrungen, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu minimieren, Früherkennung zu fördern, Krankheitsverläufe abzumildern oder Verschlimmerungen zu verhindern. Hierzu gehören spezifische Programme, die beispielsweise Ernährungsfragen ansprechen, zur Entspannung und Stressbewältigung beitragen oder körperliche Aktivität fördern.
100 %, 1.200 € je Kalenderjahr 100 %, 1.200 € je Kalenderjahr
Höhe der Selbstbeteiligung
Unter der "Höhe der Selbstbeteiligung" versteht man den Anteil, den Versicherungsnehmer an den sich jährlich summierenden Erstattungsleistungen selbst tragen müssen.
keine Selbstbeteiligung keine Selbstbeteiligung
Leistungsstaffel gilt für
Eine Leistungsstaffel begrenzt die Erstattungen von Versicherungsleistungen in den ersten Versicherungsjahren. Erst nach Ablauf dieser Staffel werden die vollen Erstattungssätze ausgezahlt.
Es ist wichtig zu beachten, dass es unterschiedliche Leistungsbegrenzungen für verschiedene Bereiche gibt und daher ein genauer Vergleich der Tarife ratsam ist. Wenn Sie einen Versicherungsschutz mit schneller und umfassender Leistung suchen, sollten Sie einen Tarif ohne Leistungsstaffel oder mit hohen Erstattungen in den ersten Jahren wählen.
keine Leistungsstaffel keine Leistungsstaffel
Erstattung Zuzahlungen
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Es erfolgt eine Erstattung der Kosten für alle maßgeblichen Zuzahlungen, entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder bis zu einem festgesetzten Betrag innerhalb eines vorab definierten Zeitraums.
1.200 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Die Erstattung für Gesetzliche Zuzahlungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung. 1.200 € als Gesamtbudget je Kalenderjahr, Summenbudget gilt für Hilfsmittel, Heilmittel, ambulante Behandlungen, stationäre Behandlungen, Wichtiger Hinweis:
Die Jahreshöchstleistung von 1.200 € gilt auch für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Osteopathie, Sehhilfen, Hörhilfen, Vorsorgeleistungen inkl. Präventionskurse und Schutzimpfungen, sowie die Zahnprophylaxe in Höhe von 80 € pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie für Erwachsene aufgrund eines Unfalls, geleistet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Die Erstattung für Gesetzliche Zuzahlungen wird von dem Budget (1.200 € pro Kalenderjahr) abgezogen. Beginnt die Versicherung nicht zum 01.01. eines Jahres, so steht für das erste Kalenderjahr das Budget nur anteilig zur Verfügung.
Zuzahlungen Heilmittel bei GKV-Vorleistung
Die Zusatzversicherung deckt den spezifizierten Anteil der verbleibenden Restkosten für Heilmittel ab, die nach der Leistung der GKV verbleiben.
100 % 100 %, 100 % ohne GKV Vorleistung
Zuzahlungen Hilfsmittel bei GKV-Vorleistung
Die Zusatzversicherung tritt in Kraft, um den anteiligen Betrag der verbleibenden Restkosten für Hilfsmittel abzudecken, welche von der GKV übernommen wurden.
100 % 100 %, 100 % ohne GKV Vorleistung
Zuzahlungen ambulante Behandlungen bei GKV-Vorleistung
Eine Zusatzversicherung deckt einen bestimmten Anteil der Restkosten für ambulante Behandlungen ab, die nach der Leistung der GKV verbleiben.
100 % 100 %
Zuzahlungen stationäre Behandlungen bei GKV-Vorleistung
Eine Zusatzversicherung deckt einen bestimmten Anteil der Restkosten für stationäre Behandlungen ab, die nach der Leistung der GKV verbleiben.
100 % 100 %
Zuzahlungen Zahnleistungen bei GKV Vorleistung
Die Zusatzversicherung tritt in Kraft, um den anteiligen Betrag der verbleibenden Restkosten für Zahnleistungen abzudecken, welche von der GKV übernommen wurden.
100 % 100 %
Höhe der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer jährlich selbst tragen muss und der sich aus den summierten Erstattungsleistungen ergibt.
keine Selbstbeteiligung keine Selbstbeteiligung
Hinweis(e)
Hinweis: Erstattungsfähig sind auch die Mehrkosten für eine freie Krankenhauswahl, auch über die versicherte Budgethöhe hinaus, zu 100%, sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse eine Vorleistung für die allgemeinen Krankenhausleistungen erbringt. Für Empfänger freier Heilfürsorge gilt dieser Leistungsanspruch nicht.
Hinweis: Erstattungsfähig sind auch die Mehrkosten für eine freie Krankenhauswahl, auch über die versicherte Budgethöhe hinaus, zu 100%, sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse eine Vorleistung für die allgemeinen Krankenhausleistungen erbringt. Für Empfänger freier Heilfürsorge gilt dieser Leistungsanspruch nicht.
Allgemeine Tarifinhalte
Leistungen beim Privatarzt (ohne Kassenzulassung)
Nicht alle Kliniken und Arztpraxen haben eine Kassenzulassung, die sie berechtigt, ihre Leistungen über die gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. In diesen Fällen müssen die Patienten selbst für die Behandlung aufkommen. Einige Versicherungen übernehmen privatärztliche Leistungen in Privatkliniken oder im Ausland. In der Regel sind diese jedoch etwas eingeschränkter als die Leistungen, die gesetzlich Versicherte bei Ärzten mit einer Kassenzulassung gewohnt sind.
nicht versichert nicht versichert
Medizinische Behandlung im Ausland
Holen Sie sich die Freiheit, weltweit behandelt zu werden: Während die meisten Tarife auf Behandlungen in Deutschland begrenzt sind, bieten einige auch die Möglichkeit, im Ausland behandelt zu werden. Informieren Sie sich über entsprechende Tarife, um Ihre Optionen zu erweitern.
ja 1ja 1
Bildung von Altersrückstellungen
In manchen Tarifen sind Altersrückstellungen vorgesehen. Das bedeutet, dass ein Teil der Beiträge, die entrichtet werden, zurückgestellt wird, um auch im Alter stabile Beiträge sicherzustellen, unabhängig von möglichen Erhöhungen aufgrund des steigenden Alters.
nein nein
Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit ist die Zeit, die im Versicherungsvertrag festgelegt ist, während der der Versicherungsnehmer an den Vertrag gebunden ist. Bei den meisten Versicherungen beträgt die Mindestvertragsdauer zwei Jahre. Wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht vor Ablauf dieser Frist kündigt und die Kündigungsfrist nicht einhält, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
24 Monate 24 Monate
Kündigungsfrist
Planen Sie Ihre Kündigung rechtzeitig: Vermeiden Sie eine automatische Verlängerung Ihres Versicherungsvertrags, indem Sie die Kündigungsfrist im Auge behalten. Viele Versicherer erfordern eine Kündigung von einem bis drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit, die in der Regel bis zum Monatsende eingehen muss. Planen Sie Ihre Kündigung daher rechtzeitig.
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht
Im Grundsatz besteht für Versicherungsverträge die Möglichkeit, dass sie sowohl seitens des Versicherungsunternehmens als auch seitens des Kunden unter Einhaltung definierter Fristen gekündigt werden können. Verzichtet der Versicherer jedoch ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht, ist es ihm nicht möglich, den Vertrag zu beenden, auch wenn die versicherte Person den Versicherer wiederholt oder auf langfristiger Basis für die Kostenerstattung in Anspruch nimmt.
ja ja
Antragsstellung bei angeratenen oder geplanten Behandlungen möglich
Die Versicherung vor Beginn einer Behandlung abzuschließen ist in manchen Fällen notwendig. Der Zustand der Gesundheit spielt für viele Versicherer in der Regel keine Rolle bei der Annahme des Antrags. Einige Versicherer können jedoch bei bestimmten Gesundheitszuständen einen Aufschlag oder veränderte Leistungsbedingungen anbieten. Es ist auch möglich, die Versicherung abzuschließen, wenn eine Behandlung bereits geplant oder vom Arzt empfohlen wurde.
Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung
Beitragsrückerstattung nach leistungsfreien Jahren
Es gibt Tarife, welche Ihnen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums ohne Inanspruchnahme von Leistungen einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerstatten.
nicht versichert nicht versichert
Hinweis(e)
1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen maximal bis zu der Höhe, wie sie bei Behandlung in Deutschland entstanden wären, bis zu 6 Monate. Wird der gewöhnliche Aufenthaltsort in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlegt, bleibt der Leistungsanspruch auf Inlandsniveau bestehen. Außerhalb dieser Staaten endet der Versicherungsschutz.
1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen maximal bis zu der Höhe, wie sie bei Behandlung in Deutschland entstanden wären, bis zu 6 Monate. Wird der gewöhnliche Aufenthaltsort in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlegt, bleibt der Leistungsanspruch auf Inlandsniveau bestehen. Außerhalb dieser Staaten endet der Versicherungsschutz.
Wartezeiten
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist eine zeitliche Frist, die von Versicherern für alle Leistungen festgelegt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer nicht erst dann eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, wenn bereits ein Schadenfall eingetreten ist. Während dieser Wartezeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Erlass der allgemeinen Wartezeit für unfallbedingte Behandlungen
Einige Versicherer verzichten auf die allgemeine Wartezeit, wenn Versicherungsnehmer Behandlungen aufgrund eines Unfalls benötigen. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer sofort nach Abschluss des Vertrags Anspruch auf Leistungen haben, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Diese Regelung gilt jedoch in der Regel nur für Unfälle, die nach Abschluss des Vertrags eintreten und nicht für vorherige Verletzungen oder Erkrankungen.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Verkürzung oder Erlass der Wartezeit bei Attestvorlage
Manche Versicherungsanbieter ermöglichen es Antragstellern, die Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu verkürzen oder vollständig zu umgehen. Das Attest dient als Nachweis dafür, dass der Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss des Vertrags an einer bestimmten Erkrankung oder Verletzung litt und daher dringend auf Versicherungsschutz angewiesen ist. Die Möglichkeit, die Wartezeit auf diese Weise zu verkürzen oder zu erlassen, kann je nach Versicherungsart und -anbieter unterschiedlich sein.
keine Wartezeit keine Wartezeit
Weitere Informationen
Produktinformationen
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Versicherungsbedingungen
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Jetzt zu jedem Abschluss eine unserer Prämien als Dankeschön*. Wählen Sie Ihr persönliches Dankeschön einfach und bequem direkt bei der Dateneingabe im Online-Tarif-Rechner aus. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem kostenfreien Dankeschön und bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
* Sie erhalten einen Gutschein in Höhe von 15 €, wenn der Monatsbeitrag des von Ihnen gewählten Tarifs mindestens 10 € beträgt. Sie erhalten Ihre gewünschte Prämie nach ca. 6 – 8 Wochen per Post.
Vergleichen Sie eine Vielzahl von Tarifen im Bereich der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung in Bezug auf die Leistungen, Preise und Bewertungen durch Stiftung Warentest und ÖKO-Test.