Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen
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Beste Heilpraktiker Zusatzversicherung

Die beste Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brille

Eine einfache neue Brille kostet rund 350 Euro. Bei stärkerer Fehlsichtigkeit und besonderen Ausstattungswünschen wie Entspiegelung und Härtung der Gläser steigen die Kosten schnell auf 500 bis 1000 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlt eine Sehhilfe allerdings nur bei Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei stark fehlsichtigen Erwachsenen. Wer älter als 18 Jahre ist, erhält meist nur geringe Zuschüsse oder muss die Brille sogar komplett aus eigener Tasche zahlen. Legen Sie darüber hinaus Wert auf alternative Heilmethoden, haben Sie von der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls wenig zu erwarten. Den Besuch beim Heilpraktiker übernehmen die Krankenkassen nämlich nicht.

Hohe Eigenkosten lassen sich mit einer ambulanten Zusatzversicherung vermeiden. Eine Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung leistet schon gegen einen geringen Jahresbeitrag Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen der Alternativmedizin sowie für Sehhilfen. Die Leistungen und Beiträge der einzelnen Anbieter unterscheiden sich jedoch stark. Ein Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung Vergleich hilft Ihnen, ein Angebot zu finden, dass zu Ihren Bedürfnissen passt. 

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In diesen Fällen zahlt die Krankenkasse für die Sehhilfe - Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Brillengläsern komplett. Gibt es das Gestell nicht zum Nulltarif, muss es selbst gezahlt werden.

Nur bei medizinischer Notwendigkeit und unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Krankenkasse auch für Kontaktlinsen. Für erwachsene Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Sehhilfe bei Augenverletzungen und Augenerkrankungen sowie bei schwerer Sehbeeinträchtigung, bei denen mit Brille ein Sehvermögen von 30 Prozent erreicht werden kann.

Einen Zuschuss leisten die Krankenkassen zudem, wenn eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrin besteht oder eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrin vorliegt.

 Das zahlen die gesetzlichen Krankenkassen - Die Zuschüsse für Brillengläser und Kontaktlinsen richten sich nach den bundesweit vereinbarten Festbeträgen. Der Festzuschuss hängt unter anderem von der benötigten Sehstärke und von der Art des Glases ab und liegt zwischen zehn und maximal 113 Euro pro Glas. Ein Beispiel: Sie haben eine Kurzsichtigkeit von -8 Dioptrin und entscheiden sich für organische Einstärkengläser aus Kunststoff mit sphärischen Flächen. Die Krankenkasse schießt dann 17,37 Euro pro Glas hinzu. Damit ist aber nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Kosten gedeckt. Für die Sehhilfe leisten Sie zudem noch eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Die Kosten für das Brillengestell und für eine aufwendigere Ausstattung der Brillengläser, etwa eine Entspiegelung, übernimmt die Krankenkasse nicht. Die Kosten für Kontaktlinsen werden nur erstattet, wenn diese medizinisch notwendig sind und nur in Höhe des Betrages, der für vergleichbare Brillengläser anfallen würde.

In diesen Fällen zahlt die Krankenkasse für die Sehhilfe - Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Brillengläsern komplett. Gibt es das Gestell nicht zum Nulltarif, muss es selbst gezahlt werden.

Nur bei medizinischer Notwendigkeit und unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Krankenkasse auch für Kontaktlinsen. Für erwachsene Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Sehhilfe bei Augenverletzungen und Augenerkrankungen sowie bei schwerer Sehbeeinträchtigung, bei denen mit Brille ein Sehvermögen von 30 Prozent erreicht werden kann.

Einen Zuschuss leisten die Krankenkassen zudem, wenn eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrin besteht oder eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrin vorliegt.

 Das zahlen die gesetzlichen Krankenkassen - Die Zuschüsse für Brillengläser und Kontaktlinsen richten sich nach den bundesweit vereinbarten Festbeträgen. Der Festzuschuss hängt unter anderem von der benötigten Sehstärke und von der Art des Glases ab und liegt zwischen zehn und maximal 113 Euro pro Glas. Ein Beispiel: Sie haben eine Kurzsichtigkeit von -8 Dioptrin und entscheiden sich für organische Einstärkengläser aus Kunststoff mit sphärischen Flächen. Die Krankenkasse schießt dann 17,37 Euro pro Glas hinzu. Damit ist aber nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Kosten gedeckt. Für die Sehhilfe leisten Sie zudem noch eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Die Kosten für das Brillengestell und für eine aufwendigere Ausstattung der Brillengläser, etwa eine Entspiegelung, übernimmt die Krankenkasse nicht. Die Kosten für Kontaktlinsen werden nur erstattet, wenn diese medizinisch notwendig sind und nur in Höhe des Betrages, der für vergleichbare Brillengläser anfallen würde.

Warum ist ein Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung Vergleich sinnvoll und wichtig?

Hinsichtlich Leistungsspektrum und Beiträgen unterscheiden sich die Anbieter der Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung stark. Die Beitragssätze hängen außerdem nicht nur von den vereinbarten Leistungen, sondern auch vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ab.  Vor Vertragsabschluss müssen Sie in der Regel einige Gesundheitsfragen beantworten. Bestehen Vorerkrankungen, kann der Versicherer für diese einen Risikozuschlag verlangen oder aber die Behandlung der entsprechenden Erkrankungen aus dem Leistungskatalog ausschließen. 

Ohne Versicherungvergleich fällt es schwer, sich in der Vielzahl der verschiedenen Tarife zurechtzufinden. Hinzu kommt, dass nicht jede Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung eine optimale Kombination aller Leistungsmerkmale bietet. 

Wie diese optimale Kombination aussieht, richtet sich auch nach Ihrem Schwerpunkt. Ist Ihnen die Brillenversicherung wichtiger, sollten Sie auf eine großzügige Vergütung von Sehhilfen achten. Legen Sie dagegen mehr Wert auf alternative Heilmethoden, sollten Sie einen Tarif mit weitreichender Übernahme von Heilpraktiker-Leistungen wählen.

Uns liegt am Herzen, dass Sie den idealen Versicherungsschutz für Ihre Bedürfnisse finden. Deswegen empfehlen wir Ihnen nicht pauschal den günstigsten Tarif, sondern eine ambulante Zusatzversicherung, die Ihnen im Vergleich die meisten Vorteile verspricht.

Die richtige Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung - Sinn und Zweck

Homöopathische und andere alternative Heilmethoden gewinnen an Beliebtheit. Sie gelten als sanfter und schonender als viele schulmedizinische Behandlungen. Für viele Patienten stellen sie eine wünschenswerte Ergänzung zur Schulmedizin dar. Für andere sind sie ein Hoffnungsschimmer, wenn schulmedizinische Methoden bisher keine Linderung gebracht haben. Möchten Sie die Dienste eines Heilpraktikers in Anspruch nehmen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse jedoch nicht. Für Therapiemethoden wie Eigenblutbehandlung oder Traditionelle Chinesische Medizin empfiehlt sich daher der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen.

Als kombinierte Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung leistet diese auch eine Erstattung zu Sehhilfen. Wer kurz- oder weitsichtig ist, muss oft mehrere Hundert Euro für eine Brille aus eigener Tasche begleichen. Selbst die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse für schwer fehlsichtige Menschen decken oft nur einen kleinen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Das führt dazu, dass nicht nur Geringverdiener lange für eine neue Brille sparen müssen. Der Wunsch nach neuen, modischen Gestellen lässt sich ohne Zusatzversicherung nur selten erfüllen. Die Brillenzusatzversicherung schließt diese Lücke im gesetzlichen Versicherungsschutz. 

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Die Leistungen einer Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung

Der genaue Leistungsumfang der Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif. Im Rahmen der Heilpraktikerversicherung sollte sich der Leistungsumfang an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) orientieren. Der Übernahme von Naturheilverfahren sollte dagegen das Hufeland-Verzeichnis zugrunde liegen. Die ambulante Zusatzversicherung deckt dann beispielsweise alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Osteopathie, Bioenergetik und Traditionelle Chinesische Medizin. Einige Anbieter haben auch in einem eigenen Verzeichnis festgelegt, welche Leistungen sie bezuschussen. 

Die ambulante Zusatzversicherung für Brillenträger erstattet eine Sehhilfe bis hin zu einem individuell vereinbarten Höchstsatz. Die Leistungen umfassen dabei Einstärkengläser ebenso wie Mehrstärken- oder Gleitsichtgläser. Auch Kontaktlinsen können Sie sich in aller Regel erstatten lassen. 

Den Höchstbetrag dürfen Sie dabei meist alle zwei Jahre komplett ausschöpfen - bei Bedarf können Sie sich also alle zwei Jahre eine neue Brille kaufen. Die meisten Anbieter leisten zudem einen Zuschuss zu einer Lasik-Laserbehandlung, mit der Sie Ihre Fehlsichtigkeit dauerhaft reduzieren können. Vorsorgeuntersuchungen der Augen gehören, zum Beispiel zur Früherkennung des Grünen Stars, ebenfalls zum gängigen Leistungsumfang. 

Die meisten Versicherer übernehmen Behandlungskosten erst nach einer Wartezeit. In der Regel beträgt diese Frist drei Monate nach Versicherungsbeginn. Haben Sie bereits vor Versicherungsabschluss einen Termin bei einem Heilpraktiker vereinbart oder die Behandlung sogar schon begonnen, übernimmt die Versicherung die dafür anfallenden Kosten meist nicht. 

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Woran erkennen Sie eine gute Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung?

Eine empfehlenswerte Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung erstatten etwa 80 Prozent des Rechnungsbeitrags eines Heilpraktikers. Darüber hinaus sollten Sie die Begrenzung des Tarifs beachten. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, bis zu dem die Versicherung Kosten erstattet. Für Brillenträger sind Tarife von Vorteil, bei denen Sie im Fall einer plötzlichen Änderung der Sehstärke den Höchstbetrag überschreiten dürfen. Gute Tarife decken zudem Vorsorgeuntersuchungen und Lasik-Behandlungen ab.

Tarife mit Altersrückstellung bieten in der Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung dagegen keine großen Vorteile. Zumeist werden schon junge Versicherungsnehmer die ambulante Zusatzversicherung regelmäßig in Anspruch nehmen. 

Darüber hinaus müssen Sie vor Abschluss Gesundheitsfragen beantworten, Vorerkrankungen schließen die Versicherer meist aus ihrem Leistungsumfang aus. Kostensteigerungen im Alter sind daher kaum zu erwarten.

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