Wie lang sind die Wartezeit und wie können sie erlassen werden?

Wartezeiten - wie können diese verkürzt werden?

Der Zeitpunkt des Abschlusses einer Versicherung sollte bewusst gewählt werden, denn die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen nicht sofort, nachdem der Versicherungsschutz in Kraft getreten ist, sondern schreiben eine Wartezeit vor, in der zwar schon Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Leistungen erbracht werden. Erst wenn die Wartezeit vorbei ist und alle Beiträge ordnungsgemäß entrichtet worden, können anschließend Leistungen von der Versicherung bezogen werden. 

Die Wartezeit in der Heilpraktiker Zusatzversicherung und Brillenversicherung beträgt in der Regel 3 Monate. Einige Versicherungsgesellschaften können an diesem Punkt aber auch abweichende Vereinbarungen treffen. Tritt während der Wartezeit der Leistungsfall ein, muss der Versicherte die Kosten komplett selbst tragen. 

Wann werden Wartezeiten erlassen?

Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, unter denen die Wartezeit erlassen werden kann. Wenn zum Beispiel ein Leistungsfall aufgrund eines Unfalls eintritt, leistet die Versicherung sofort. Außerdem können Sie unter Umständen selbst einen Beitrag dazu leisten, dass die Versicherung auf die Wartezeit verzichtet. Dazu ist es meistens erforderlich, dass Sie ein ärztliches Attest über Ihren Gesundheitszustand erbringen, das allerdings kostenpflichtig ist. 

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