Der Tarif AN+ ist der Premiumtarif der Barmenia Versicherungen, der umfassende Leistungen im Bereich der Naturheilkunde bietet. 80 % der Kosten werden für Naturheilverfahren übernommen, die nicht zwingend von einem ausgebildeten Arzt, sondern auch von einem Heilpraktiker durchgeführt werden können. Das gilt unter anderem für Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie und Kinesiologie. Ebenso ist im Tarif AN+ eine Kostenübernahme für Arznei-, Heil- und Verbandmittel von Heilpraktikern vorgesehen. Die jährlichen Kosten sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der bei großzügigen 1.000 € pro Kalenderjahr liegt.
Im AN+ der Barmenia Versicherungen ebenfalls versichert sind 80 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Leistungen. Auch die Kosten für Sehhilfen sind Teil des Versicherungsschutzes des Tarifs AN+, und zwar in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrags.
Zu den Sehhilfen zählen neben Brillen auch Kontaktlinsen sowie Sonnenbrillen mit der individuellen Sehstärke. Die Leistungen für Sehhilfen sind auf 300 € alle drei Kalenderjahre begrenzt.
Und der Tarif AN+ punktet mit weiteren Leistungen. Ersetzt werden außerdem Präventivmaßnahmen genauer gesagt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Auch an den Auslandsschutz hat die Barmenia gedacht. So werden die Mehrkosten bei Unfällen und Krankheiten im Rahmen des Auslandsschutzes ebenso übernommen wie der Rettungsflug mit einem Ambulanzflugzeug und der Rücktransport aus dem Ausland.
Heilpraktiker und Naturheilverfahren
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmed. Leistungen
Jährliche Erstattungshöhe für alternativmedizinische Leistungen
Die Kosten für diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden, die als Ergänzung oder Alternative zu wissenschaftlich fundierten Behandlungsmethoden gelten, werden zu einem bestimmten Höchstbetrag innerhalb eine festgelegten Laufzeit erstattet.
1.000,00 € je Kalenderjahr 1.000,00 € je Kalenderjahr, gilt für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel
Heilpraktikerleistungen
Heilpraktikerleistungen
Zu den versicherten Heilpraktikerleistungen zählen alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel, die entweder im Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) enthalten sind.
80 % 80 %, Abrechnung nach GebüH, Abrechnung nach Hufelandverzeichnis
Naturheilverfahren durch Ärzte
Naturheilverfahren durch Ärzte
Als Naturheilverfahren werden diagnostische Konzepte und Behandlungsmethoden verstanden, die die wissenschaftlich begründeten Therapie-Ansätze ergänzen oder ersetzen. Dabei zielt die Naturheilkunde darauf ab, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren und zu stärken.
80 % 80 %, Leistung umfasst Traditionelle Chinesische Medizin, Abrechnung nach Höchstsatz GOÄ, Abrechnung nach GebüH, Abrechnung nach Hufelandverzeichnis
Osteopathie
Osteopathie
Die Osteopathie gehört zu den in erster Linie von ausgebildeten HeilpraktikerInnen ausgeübten manuellen Therapien. Diese beschränken sich nicht auf die jeweiligen Beschwerden im Skelettsystem, denn als ganzheitliches Therapieangebot befasst sich die Osteopathie ganzheitlich mit dem Menschen.
80 % 80 %, Abrechnung nach GebüH
Psychotherapeutische Leistungen
Psychotherapeutische Leistungen
Zugelassene Heilpraktiker dürfen verschiedene bei psychischen Störungen wie Stress, depressive Verstimmungen und Belastungsstörungen geeignete Behandlungsmethoden anwenden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen. Die in Frage kommenden Gebührenziffern sind 19.1 bis 19.8 - jedoch erstattet nicht jede Zusatzversicherung diese Kosten.
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Arznei- und Verbandmittel vom Heilpraktiker
Arznei- und Verbandmittel vom Heilpraktiker
Verordnet der Heilpraktiker Arznei- und Verbandmittel, werden diese komplett oder zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen. Abhängig vom Tarif können bestimmte Präparate von der Erstattung ausgenommen sein, wie beispielsweise für Anti-Aging oder Lifestyle-Behandlungen, Stärkungs-, Nähr- oder kosmetische Mittel sowie vom Heilpraktiker selbst zusammengestellte Präparate.
80 % 80 %
vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel
Die Kosten für vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel, wie beispielsweise Bäder, Behandlungen oder Massagen, werden anteilig oder komplett übernommen.
80 % 80 %
Höhe der Selbstbeteiligung
Höhe der Selbstbeteiligung
Von den anrechenbaren Erstattungsleistungen aus der Zusatzversicherung trägt der Versicherungsnehmer diesen Anteil pro Jahr selbst.
keine Selbstbeteiligung keine Selbstbeteiligung
Leistungsstaffel gilt für
Leistungsstaffel gilt für
Bei einer Leistungsstaffel handelt es sich um Begrenzungen von Leistungen. Dabei werden die Kosten in den ersten Versicherungsjahren begrenzt. Erst nach diesen Jahren erstatten die Tarife den vollen angegebenen Erstattungssatz. Bitte beachten: Es gibt unterschiedlichste Leistungsbegrenzungen, auch für unterschiedliche Leistungsbereiche. Ein genauer Vergleich lohnt sich.
Wünschen Sie einen Versicherungsschutz der schnell sowie einen hohen Versicherungsschutz bietet, wählen Sie einen Tarif der keine Leistungsstaffel enthält oder bereits in den ersten Jahren hohe Erstattungen leistet.
keine Leistungsstaffel keine Leistungsstaffel
Leistungsstaffel
Leistungsstaffel
Im ersten Versicherungsjahr werden Leistungen bis zu diesem Gesamtwert erstattet. Wünschen Sie einen Versicherungsschutz der von Anbeginn einen hohen Versicherungsschutz leistet, wählen Sie einen Tarif der keine Leistungsstaffel enthält oder bereits in den ersten Jahren höhere Erstattungen in der Leistungsstaffel vorweist.
keine Begrenzung keine Begrenzung
Sehhilfen
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Erstattungshöhe für Sehhilfen
Die Kosten für Gläser, Gestelle und Kontaktlinsen werden zu einem festgelegten Betrag pro definiertem Zeitraum erstattet.
300,00 € je 2 Kalenderjahre 300,00 € je 2 Kalenderjahre, gilt für Brille und Kontaktlinsen
LASIK-Operationen
LASIK-Operationen
LASIK steht für Laser-in-situ-Keratomileusis und damit eine Augenlaser-Methode innerhalb der refraktiven Chirurgie, mit der Fehlsichtigkeit behoben werden. Sie eignet sich bei Kurz- und Weitsichtigkeit, aber auch Hornhautverkrümmungen bis zu gewissen Dioptrien-Werten. Sie empfiehlt sich somit als Alternative zu gängigen Sehhilfen.
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spezielle Wartezeit LASIK-Operationen
Wartezeit LASIK-Operationen
Einige Zusatztarife sehen für LASIK-Operationen eine spezielle Wartezeit vor: Ab Vertragsbeginn gilt dann eine Karenzzeit, in der für durchgeführte LASIK-Operationen keine Kosten übernommen werden. Damit sollen das Beitragsniveau stabil gehalten werden.
nein nein
Höhe der Selbstbeteiligung
Höhe der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung bezeichnet den Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer an den sich jährlich summierenden Erstattungsleistungen selbst zu tragen hat.
keine Selbstbeteiligung keine Selbstbeteiligung
Leistungsstaffel gilt für
Leistungsstaffel gilt für
Bei einer Leistungsstaffel handelt es sich um Begrenzungen von Leistungen. Dabei werden die Kosten in den ersten Versicherungsjahren begrenzt. Erst nach diesen Jahren erstatten die Tarife den vollen angegebenen Erstattungssatz.
Bitte beachten: Es gibt unterschiedlichste Leistungsbegrenzungen, auch für unterschiedliche Leistungsbereiche. Ein genauer Vergleich lohnt sich.
Wünschen Sie einen Versicherungsschutz der schnell sowie einen hohen Versicherungsschutz bietet, wählen Sie einen Tarif der keine Leistungsstaffel enthält oder bereits in den ersten Jahren hohe Erstattungen leistet.
keine Leistungsstaffel
Hörhilfen
Hörhilfen
Hörhilfen
Hörgeräte zählen zu den Hilfsmitteln. Es handelt sich um medizinische Produkte, die einen Hörverlust ausgleichen sollen. Bei Schwerhörigkeit werden sie eingesetzt, um die auditive Wahrnehmung zu verbessern. Neben den Hinter-dem-Ohr-Geräten (HdO-Geräte) gibt es Im-Ohr-Geräte (IO-Geräte), aber auch Hörbrillen, Taschengeräte und implantierte Hörgeräte.
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spezielle Wartezeit Hörhilfen
Wartezeit Hörhilfen
Einige Zusatztarife sehen eine spezielle Wartezeit für Hörhilfen vor: Ab Vertragsbeginn gilt dann eine Karenzzeit, innerhalb der keine Kosten für notwendige Hörhilfen übernommen werden.
nein nein
Höhe der Selbstbeteiligung
Höhe der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung bezeichnet den Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer an den sich jährlich summierenden Erstattungsleistungen selbst zu tragen hat.
nein nein
Leistungsstaffel gilt für
Leistungsstaffel gilt für
Bei einer Leistungsstaffel handelt es sich um Begrenzungen von Leistungen. Dabei werden die Kosten in den ersten Versicherungsjahren begrenzt. Erst nach diesen Jahren erstatten die Tarife den vollen angegebenen Erstattungssatz.
Bitte beachten: Es gibt unterschiedlichste Leistungsbegrenzungen, auch für unterschiedliche Leistungsbereiche. Ein genauer Vergleich lohnt sich.
Wünschen Sie einen Versicherungsschutz der schnell sowie einen hohen Versicherungsschutz bietet, wählen Sie einen Tarif der keine Leistungsstaffel enthält oder bereits in den ersten Jahren hohe Erstattungen leistet.
nein nein
Vorsorgeleistungen
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Erstattungshöhe für Vorsorgeleistungen
Die Kosten für Vorsorgeleistungen werden zu einem bestimmten Prozentsatz und/oder bis zu einem festgelegten Betrag pro festgelegtem Zeitraum erstattet.
nein nein
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen
Als Vorsorgeuntersuchungen wird eine Reihe von Früherkennungsuntersuchungen bezeichnet. Das sind präventivmedizinische Leistungen
zur Beseitigung von Gesundheitsschwächungen, die aller Wahrscheinlichkeit eine Krankheit zur Folge hätten,
zur Verhütung von Krankheiten bzw. deren Verschlimmerung,
zur Vermeidung der Pflegebedürftigkeit oder
um die Gefährdung der Gesundheitsentwicklung von Kindern einzudämmen.
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Schutzimpfungen
Schutzimpfungen
Eine Schutzimpfung basiert auf der Gabe eines bestimmten Impfstoffs zum Schutz vor einer meist übertragbaren Krankheit. Die Impfung aktiviert das Immunsystem zur Abwehr bestimmter Erreger. Meist handelt es sich um Infektionskrankheiten, zwischenzeitlich gibt es aber auch Krebsimmuntherapien. Für die für Erwachsene und Kinder empfohlenen Schutzimpfungen werden die Kosten übernommen.
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Präventivmaßnahmen / Gesundheitsförderung
Präventivmaßnahmen/
Gesundheitsförderung
Hiermit sind alle Maßnahmen gemeint, die die Risiken für Krankheiten reduzieren, der Früherkennung dienen, Krankheitsfolgen mildern oder die Verschlimmerung vermeiden helfen. Spezielle Programme befassen sich beispielsweise mit der Ernährung, dienen der Erholung oder Stressbewältigung oder sorgen für körperliche Bewegung.
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Höhe der Selbstbeteiligung
Höhe der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung bezeichnet den Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer an den sich jährlich summierenden Erstattungsleistungen selbst zu tragen hat.
nein nein
Leistungsstaffel gilt für
Leistungsstaffel gilt für
Bei einer Leistungsstaffel handelt es sich um Begrenzungen von Leistungen. Dabei werden die Kosten in den ersten Versicherungsjahren begrenzt. Erst nach diesen Jahren erstatten die Tarife den vollen angegebenen Erstattungssatz.
Bitte beachten: Es gibt unterschiedlichste Leistungsbegrenzungen, auch für unterschiedliche Leistungsbereiche. Ein genauer Vergleich lohnt sich.
Wünschen Sie einen Versicherungsschutz der schnell sowie einen hohen Versicherungsschutz bietet, wählen Sie einen Tarif der keine Leistungsstaffel enthält oder bereits in den ersten Jahren hohe Erstattungen leistet.
nein nein
Leistungsstaffel
Leistungsstaffel
Im ersten Versicherungsjahr werden Leistungen bis zu diesem Gesamtwert erstattet. Wünschen Sie einen Versicherungsschutz der von Anbeginn einen hohen Versicherungsschutz leistet, wählen Sie einen Tarif der keine Leistungsstaffel enthält oder bereits in den ersten Jahren höhere Erstattungen in der Leistungsstaffel vorweist.
nein nein
Erstattung Zuzahlungen
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Erstattungshöhe für Zuzahlungen
Die Kosten für alle relevanten Zuzahlungen werden zu einem bestimmten Prozentsatz und/oder bis zu einem festgelegten Betrag pro festgelegtem Zeitraum erstattet.
nein nein
Zuzahlungen Heilmittel bei GKV-Vorleistung
Zuzahlungen Heilmittel bei GKV-Vorleistung
Die Zusatzversicherung übernimmt den bezeichneten Anteil an den verbleibenden Restkosten für Heilmittel, nachdem die GKV geleistet hat.
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Zuzahlungen Hilfsmittel bei GKV-Vorleistung
Zuzahlungen Hilfsmittel bei GKV-Vorleistung
Die Zusatzversicherung übernimmt den bezeichneten Anteil an den verbleibenden Restkosten für Hilfsmittel, nachdem die GKV geleistet hat.
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Zuzahlungen ambulante Behandlungen bei GKV-Vorleistung
Zuzahlungen ambulante Behandlungen bei GKV-Vorleistung
Die Zusatzversicherung übernimmt den bezeichneten Anteil an den verbleibenden Restkosten für ambulante Behandlungen, nachdem die GKV geleistet hat.
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Zuzahlungen stationäre Behandlungen bei GKV-Vorleistung
Zuzahlungen stationäre Behandlungen bei GKV-Vorleistung
Die Zusatzversicherung übernimmt den bezeichneten Anteil an den verbleibenden Restkosten für stationäre Behandlungen, nachdem die GKV geleistet hat.
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Zuzahlungen Zahnleistungen bei GKV Vorleistung
Zuzahlungen Zahnleistungen bei GKV Vorleistung
Die Zusatzversicherung übernimmt den bezeichneten Anteil an den verbleibenden Restkosten für Zahnleistungen, nachdem die GKV geleistet hat.
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Höhe der Selbstbeteiligung
Höhe der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung bezeichnet den Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer an den sich jährlich summierenden Erstattungsleistungen selbst zu tragen hat.
nein nein
Allgemeine Tarifinhalte
Leistungen beim Privatarzt (ohne Kassenzulassung)
Leistung beim Privatarzt (ohne Kassenzulassung)
Privatärztliche Leistungen in Privatkliniken oder im Ausland werden von einigen Versicherungen übernommen. Meist sind die Leistungen zu den normalen Regelleistungen etwas eingeschränkt.
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Medizinische Behandlung im Ausland
Medizinische Behandlung im Ausland
In der Regel sind Leistungen auf Deutschland beschränkt, einige Tarife sehen jedoch auch Behandlungen im Ausland vor.
ja ja
Mindestvertragsdauer
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer ist im Versicherungsvertrag festgeschrieben. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre. Wird die Versicherung danach nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet, läuft sie automatisch ein Jahr weiter.
24 Monate 24 Monate
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist bestimmt den Zeitraum, in dem ein Versicherungsvertrag vor dem Ende der Mindestlaufzeit oder einer weiteren Laufzeit gekündigt werden muss, wenn er nicht automatisch weiterlaufen soll. Viele Versicherer beziffern die Kündigungsfrist auf einen bis drei Monate vor dem Ende der Laufzeit. Die Kündigung muss in der Regel bis zum Monatsende eingehen.
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Antragsstellung bei angeratenen oder geplanten Behandlungen möglich
Antragsstellung bei angeratenen oder geplanten Behandlungen möglich
Es ist in den manchen Fällen notwendig, die Versicherung vor dem Beginn einer Behandlung abzuschließen. Dabei spielt der Zustand der Gesundheit für viele Versicherer in der Regel in Bezug auf die Annahme des Antrags keine Rolle. Es ist möglich, dass für manche Versicherer bei gewissen Gesundheitszuständen ein Aufschlag oder veränderte Leistungsbedingungen gelten. Grundsätzlich kann die Versicherung aber auch dann noch abgeschlossen werden, wenn eine Behandlung bereits geplant ist oder vom Arzt angeraten wurde.
Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung
Allgemeine Wartezeit
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit legen Versicherer für alle Leistungen fest.
3 Monate 3 Monate
Erlass der allgemeinen Wartezeit für unfallbedingte Behandlungen
Erlass der allgemeinen Wartezeit für unfallbedingte Behandlungen
Einige Versicherer erlassen die allgemeinen Wartezeiten, falls Behandlungen in Folge eines Unfalls durchgeführt werden müssen.
ja ja
Wartezeiterlass bei Attestvorlage
Wartezeiterlass
Einige Versicherer bieten den Antragstellern die Möglichkeit, durch Vorlage eines ärztlichen Attestes die Wartezeit zu verkürzen oder gänzlich zu erlassen.
mit Attestvorlage kann die Wartezeit verkürzt werden mit Attestvorlage kann die Wartezeit verkürzt werden
Altersrückstellungen
Altersrückstellungen
Einige Tarife sehen Altersrückstellungen vor, das heißt, ein Teil der Beiträge, die gezahlt werden, werden zurückgestellt um trotz steigendem Alter stabile Beiträge zu gewährleisten.
ja ja
Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht
Verzicht der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht
Grundsätzlich können Versicherungsverträge sowohl vom Versicherer als auch vom Kunden unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden. Verzichtet der Versicherer ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht, kann er den Vertrag auch dann nicht kündigen, wenn die versicherte Person den Versicherer wiederholt oder langfristig für die Kostenerstattung in Anspruch nimmt.
ja ja
Beitragsrückerstattung nach leistungsfreien Jahren
Beitragsrückerstattung
Manche Tarife gewähren Ihnen nach einem bestimmten leistungsfreien Zeitraum einen Teil der gezahlten Beiträge zurück.
nein nein
Versicherung von Kindern unter 18
Versicherung von Kindern
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
ja ja
Weitere Informationen
Produktinformationen
KEINE ATTRIBUTE REIHENFOLGE ANGEGEBEN AttributeSet: heveProduktinformationen
Versicherungsbedingungen
KEINE ATTRIBUTE REIHENFOLGE ANGEGEBEN AttributeSet: heveAntragsformularUndVersicherungsbedingungen
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